7-Tage-Inzidenz weiter auf niedrigem Niveau

Symbolbild
zurück zur Übersicht
Gefällt mir
10.05.2021 16:49 Uhr
Passau
1931 Klicks

Entsprechend der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts beträgt der Wert der 7-Tage-Inzidenz zum heutigen Tag 24,6. Damit befindet sie sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau, sodass die Stadt Passau auf Grundlage einzelner Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Lockerungen ab Mittwoch, 12.05.2021 zulassen kann.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Die Fallzahlen in unserer Stadt haben sich sehr gut entwickelt und der Wert der 7-Tage-Inzidenz ist innerhalb einer Woche massiv gesunken. Über die damit verbundenen Lockerungen freuen wir uns natürlich ganz besonders. Damit wir aber diesen hart erarbeiteten Erfolg nicht leichtsinnig verspielen, möchte ich an alle appellieren, bei all der Freude über die lang ersehnten Möglichkeiten, Vernunft walten zu lassen, die AHA-Regeln weiter einzuhalten und nicht über das gebotene Maß hinaus zu agieren. Corona ist nach wie vor präsent und nur wenn wir das nicht vergessen, haben wir die Chance auf einen einigermaßen normalen Sommer.“

Ab Mittwoch, 12.05.2021 gelten folgende Regelungen:

  • Kontaktbeschränkung:
    Nachdem die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 unterschritten hat, können sich ab Mittwoch, 12.05.2021 Personen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich mit den Angehörigen zweier weiterer Hausstände im öffentlichen und in privat genutzten Räumlichkeiten und Grundstücken aufhalten, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird.
    Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen werden bei der Gesamtzahl nicht mitberücksichtigt.
  • Maskenpflicht:
    Die aktuell noch geltende „Allgemeinverfügung zur Feststellung zentraler Begegnungsflächen und öffentlicher Verkehrsflächen der Innenstädte und sonstiger öffentlicher Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“ (regelt u. a. die Maskenpflicht) wird nicht verlängert.

Aktuell gelten im Stadtgebiet Passau die inzidenzabhängigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den Bereich unter 50. Nachdem die Bayerische Staatsregierung das erforderliche Einvernehmen erteilt hat, kann die Stadt Passau in einer neuen Allgemeinverfügung weitere Öffnungsschritte definieren.

Ebenfalls ab Mittwoch, 12.05.2021 gelten daher folgende Regelungen für das Stadtgebiet:

  • Außengastronomie:
    Die Öffnung der Außengastronomie ist zulässig. Terminbuchungssysteme sind nur noch dann verpflichtend, wenn der Gastronomiebetrieb nur so eine Überfüllung verhindern kann. Die vorherige Testpflicht entfällt.
    Auch in der Außengastronomie gelten die Regelungen zur Kontaktbeschränkung (3 Hausstände, maximal 10 Personen). Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren, vollständig geimpfte und genesene Personen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
  • Kulturbereich:
    Theater, Konzert- und Opernhäuser, Museen und Ausstellungen sowie Kinos können für Besucher öffnen. Ein vorheriger Test bzw. eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
  • Sportausübung:
    Erlaubt ist kontaktfreier Sport im Innenbereich (auch Fitnessstudios) sowie Kontaktsport im Außenbereich. Vorherige Tests sind nicht erforderlich.
  • Schulen:
    In den Klassen der Grundschulstufe (1-4) findet Präsenzunterricht statt. In den übrigen Klassen findet Präsenzunterricht statt, soweit der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ist dies nicht der Fall, findet Wechselunterricht statt.
    Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus unterziehen.
  • Kindertagesstätten:
    Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn das für die Schule erforderliche negative Testergebnis vorgelegt werden kann.
  • Handels- und Dienstleistungsbetriebe:
    Die Öffnung von Ladengeschäften ist mit der Maßgabe „ein Kunde pro 10 bzw. 20 m² abhängig von der Verkaufsfläche“ erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.

- SB


Stadt PassauStadt PassauPassau

Quellenangaben

Stadt Passau

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.


Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?


Ähnliche Berichte




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.