Der Wert der 7-Tage-Inzidenz liegt entsprechend der Angaben des RKI den dritten Tag in Folge über dem Wert von 100 (08.03.: 128,8, 09.03.: 126,9, 10.03.: 106,1). Entsprechend der derzeit gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss die Stadt Passau dies heute amtlich bekanntmachen. Ab Freitag, 12.03., 0.00 Uhr gelten damit folgende in der Verordnung vorgesehenen strikteren Corona-Regelungen:
Kontaktbeschränkung:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat
genutzten Grundstücken ist erlaubt mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person.
Nächtliche Ausgangssperre:
In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, es sei denn dies ist entsprechend § 26 BayIfSMV begründet.
Sport:
Die Sportausübung ist wie folgt zulässig:
- nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (siehe oben)
- die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt
Handel und Dienstleistungen:
Die Öffnung von für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften (z. B. Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Baumärkten) ist erlaubt. Auch Buchhandlungen dürfen öffnen. Die Möglichkeit „click & collect“ anzubieten, ist gegeben.
Kulturstätten:
Die Kulturstätten, insbesondere auch Museen und Ausstellungen, sind geschlossen.
Außerschulische Bildung, Musikschulen:
Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind grundsätzlich in Präsenzform untersagt. Ausnahmen regelt § 20 Abs. 3 BayIfSMV
Nach wie vor bestehen Abstandsgebot, Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen bzw. stark frequentierten Flächen.
Eine Aufhebung dieser strengen Regelung kann erst erfolgen, wenn die Stadt Passau an drei Tagen in Folge den Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 laut RKI unterschreitet. Dies wäre frühestens für kommenden Sonntag möglich. Die Stadt Passau wird eine erneute Änderung der Regelungen selbstverständlich baldmöglichst bekanntmachen.