7-Tage-Inzidenz fünf Tage unter 50

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10.05.2021
Passau
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Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Passau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, konnte die Stadt Passau dies amtlich bekanntmachen mit der Folge, dass ab Dienstag, 11.05.2021 weitere Corona-bedingte Regelungen außer Kraft treten.

Insbesondere gelten ab Dienstag, 11.05.2021 folgende neue Regelungen für das Stadtgebiet:

  • Schulen
    In den Klassen der Grundschulstufe (1-4) findet Präsenzunterricht statt. In den übrigen Klassen findet Präsenzunterricht statt, soweit der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ist dies nicht der Fall, findet Wechselunterricht statt.
    Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus unterziehen.
  • Kindertagesstätten
    Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn das für die Schule erforderliche negative Testergebnis vorgelegt werden kann.
  • Sportausübung
    Zulässig ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
  • Kulturstätten
    Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten dürfen für Besucher öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.
  • Handels- und Dienstleistungsbetriebe
    Die Öffnung von Ladengeschäften ist mit der Maßgabe „ein Kunde pro 10 bzw. 20 m² abhängig von der Verkaufsfläche“ erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.

Für weitere Lockerungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und für die Sportausübung muss die Bayerische Staatsregierung das Einvernehmen erteilen. Dieses wurde seitens der Stadt Passau bereits beantragt. Sobald es vorliegt erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung.

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde außerdem in Bezug auf die Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen ergänzt. Grundsätzlich besteht für vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen (ab dem 15. Tag nach der abschließenden Impfung) oder genesene Personen, deren Infektion höchstens 6 Monate zurückliegt keine Testpflicht mehr. Ausgenommen hiervon sind die Besuchsregelungen in den Senioren- und Pflegeheimen. Auch von der Kontaktbeschränkung sind diese Personen ausgenommen. Entsprechend der neuen Regelung in der Einreisequarantäneverordnung entfällt für diesen Personenkreis auch grundsätzlich die Quarantänepflicht bei der Ein- und Rückreise.


- SB


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Quellenangaben

Stadt Passau

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