Weiterhin angepasste Corona-Regelungen bei einer erhöhten Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Freyung-Grafenau

zurück zur Übersicht
10.03.2021
Freyung

Mit der seit 10.03.2021 gültigen Allgemeinverfügung des Landratsamtes werden bisher schon geltende ergänzende Regelungen im Landkreis bis zum 28.03.2021 weiter fortgeführt. Anordnungen für Grenzgänger und Betriebe zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens aufgrund der Grenzregion zu einem Hochinzidenzgebiet/Virusmutationsgebiet wurden unverändert weiter fortgeführt.

Mit der nun seit Dienstag gültigen Allgemeinverfügung des Landratsamtes wurden ergänzende Regelungen, wie weitere Besuchs- und Schutzregelungen für Altenheime, Seniorenresidenzen und weitere Einrichtungen der häuslichen Pflege in leicht angepasster Form fortgeführt.

So wurde beispielsweise für Altenheime und Seniorenresidenzen die Möglichkeit der Testung mit Selbsttests für Besucher in Heimen aufgenommen. Sofern der Besucher nun einen originalverpackten, selbst erworbenen, zugelassenen Antigen-Test mit sich führt und diesen vor Ort in der Einrichtung unter Beobachtung an sich selbst vornimmt, und dieser negativ ausfällt, ist ihm der Zutritt möglich.

Ebenso wurde die zweimalige Testpflicht für Personal der Altenheime und Seniorenresidenzen aufgrund einer aktuellen Inzidenz von über 100 angeordnet da auch bei uns nicht alle Bewohner und Mitarbeiter in den Heimen geimpft sind. Jeder Mitarbeiter dieser Einrichtungen ist dazu verpflichtet, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Kalenderwoche, in denen der Mitarbeiter zum Dienst eingeteilt ist, einen Point-of-care (PoC)-Antigen-Test („Corona-Schnelltest“) oder PCR auf SARS-CoV-2 an sich durchführen zu lassen. Die Einrichtungsleitungen sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Tests zu organisieren und zu kontrollieren.

Wird der maßgebliche Inzidenzwert von 100 im Landkreis unterschritten, so wird dies im Amtsblatt ortsüblich bekanntgemacht, und die Regelung entfällt.

Die bisherigen Regelungen für die Krankenhäuser entfallen mit dieser neuen Allgemeinverfügung. Hier werden die Kliniken Am Goldenen Steig in Verbindung mit dem Gesundheitsamt eigenständige Festlegungen treffen.
Mit der am Montag im Landkreis Freyung-Grafenau in Kraft getretenen neuen Allgemeinverfügung werden die derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen der aktuellen Situation bei uns im Landkreis angepasst. Die detaillierten Regelungen dieser Allgemeinverfügung findet man auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.freyung-grafenau.de/amtsblaetter/.


- SB


Landratsamt Freyung-GrafenauFreyung

Quellenangaben

Landratsamt Freyung-Grafenau

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.



Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?


Ähnliche Berichte

SymbolbildInzidenz über 200: In FRG nur noch Click&Collect möglichFreyung Wegen Inzidenz über 200 ist ab Samstag im Landkreis die Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum (sog. click&meet) nicht mehr möglich, es gibt nur noch Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften (sog. „click&collect“)Mehr Anzeigen 22.04.2021 15:39Aktuelles Infektionsgeschehen im Landkreis FRG bedarf genauerer BetrachtungFreyung Mit einer 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner von 68,9 am 24. Februar schien unser Landkreis Mitte der vergangenen Woche auf einem guten Weg. Hoffnung auf Erleichterungen war bei vielen Bürgern spürbar und die Aufhebung der Ausgangssperre sowie die eingeschränkte Öffnung von Schulen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen stimmte positiv.Mehr Anzeigen 05.03.2021 11:50Erhöhte 7-Tage-Inzidenz macht ab Dienstag Ausgangssperre notwendigFreyung „Das verstärkte Infektionsgeschehen in unserem Landkreis seit Donnerstag letzter Woche zwingt uns zu dem Schritt, bei den Schulen ab Mittwoch, 3. März, wieder auf Distanzunterricht umzustellen und Schulvorbereitenden Einrichtungen und die Regelbetreuung in den Kindertagesstätten zu schließen“, informiert Landrat Sebastian Gruber.Mehr Anzeigen 01.03.2021 15:16Angepasste Corona-Regelungen bei einer erhöhten Sieben-Tages-Inzidenz seit Montag auch im Landkreis FRGFreyung Mit der seit 15.02.2021 gültigen Allgemeinverfügung des Landratsamtes werden bisher schon geltende ergänzende Regelungen im Landkreis bis zum 07.03.2021 weiter fortgeführt. Die bisher gültigen ergänzenden Regelungen zur Einschränkung von Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes sind jedoch weggefallen.Mehr Anzeigen 16.02.2021Neue Regelungen bei einer erhöhten Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Freyung-GrafenauFreyung Am 11. Januar 2021 sind die Änderungen der 11. BayIfSMV in Kraft getreten. Da im Landkreis an diesem Tag die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 überschritten war, sind touristische Tagesausflüge für die Einwohner des Landkreises Freyung-Grafenau über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus aufgrund der aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern seit gestern untersagt.Mehr Anzeigen 12.01.2021 14:36Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert und verschärft – Diese Regelungen gelten ab Montag, den 11.01.2021 im Landkreis FRGFreyung Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert und verschärft - die neuen Regelungen gelten ab Montag, 11.01.2021. Außerdem sind weitere Regeln für den Landkreis ab Dienstag geplant.Mehr Anzeigen 11.01.2021