Neue Vorschriften für Grenzpendler aus Tschechien und Tirol

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15.02.2021
Passau

In einer Meldung der staatlichen Stellen am späten Samstagabend wurde den Kreisverwaltungsbehörden mitgeteilt, dass von den aufgrund der Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet ab 14.02.2021 geltenden Einreisebeschränkungen nach einer Mitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen für Grenzgänger zugelassen werden können.

Um eine Einreise nach Deutschland der diesen Anforderungen entsprechenden Grenzgänger zu ermöglichen, ist von den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils bis Dienstag, 16.02.2021 mittags eine Liste der betroffenen, systemrelevanten Betriebe und der dort ausgeübten, tatsächlich relevanten Tätigkeiten zu erstellen und an die Regierungen zu übermitteln. Ab Mittwoch, 17.02.2021, 00.00 Uhr wird die Bundespolizei nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis des vorgeschriebenen negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen. Das Ministerium hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass es sich bei der Zulassung von Grenzgängern nach diesem Verfahren um eine Ausnahmevorschrift handelt, bei der die Benennung systemrelevanter Betriebe und Tätigkeit restriktiv und eng auszulegen ist. Es geht also um die Personen aus Tschechien bzw. Tirol, die tatsächlich dringend für systemrelevante Tätigkeiten in systemrelevanten Betrieben benötigt werden.

Die Stadt Passau ruft deshalb alle entsprechenden Betriebe, die tschechische Pendler beschäftigen und systemrelevant sind, auf, sich per Mail an pendler@passau.de bis spätestens Dienstag, 16.02., 8.00 Uhr zu melden und folgende Angaben zu machen:

  • Name des Betriebs mit Adresse
  • Ansprechpartner mit Telefonnummer/Handynummer,
  • Angabe des systemrelevanten Bereichs und der dort ausgeführten systemrelevanten
    Tätigkeiten

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 396-866 zur Verfügung.

Wichtig ist noch: Ab Montag gilt eine Übergangsfrist. Pendler müssen bei der Einreise den Arbeitsvertrag mit sich führen. Die kontrollierenden Beamten entscheiden vorläufig über die Systemrelevanz des Betriebs bzw. die systemrelevante Beschäftigung und damit über die Einreise.

Welche Betriebe als systemrelevant einzustufen sind und vom Ministerium als solche anerkannt werden, ergibt sich aus Nr. 2 der als Anlage beigefügten Mitteilung der EU-Kommission vom 30.03.2020.


- SB


Stadt PassauPassau

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