Ein ausreichender Versicherungsschutz, auf den man sich verlassen kann - das ist wohl jedermanns Anliegen. Für chronisch Kranke ist es oft schwierig diesen zu erlangen.
Am 26.04.2018 fand deshalb in den Räumen der AOK Passau ein von der Epilepsieberatung Niederbayern und der Gesprächsgruppe für epilepsiekranke Erwachsene organisierter Fachvortrag statt.
Markus Steiner vom VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. erklärte den ca. 25 Interessierten, auf was bereits bei Abschluss einer Versicherung geachtet werden muss und welche Produkte beispielsweise für die Arbeitskraftabsicherung in Frage kommen. Er empfiehlt: „Holen Sie am Besten vor Abschluss einer Versicherung mindestens drei Angebote von unterschiedlichen Anbietern ein! Denn die Leistungen unterscheiden sich oftmals erheblich.“ Dabei soll am Besten auf Kombiprodukte verzichten werden, da damit der direkte Vergleich erschwert wird und die Kostenanteile sehr hoch sind.
(v.l.) Markus Steiner vom VerbraucherService im KDFB e. V., Ulrike Jungwirth (Leitung der Epilepsieberatung Niederbayern), Schmidt-Kilian vom Landesverband Epilepsie Bayern e.V., Ernst Damberger (Leiter der Gesprächsgruppe Epilepsie)
Chronisch Kranke sollten erstmals einen Antrag auf Probe stellen. Es gilt dabei immer zu beachten, dass eine wahrheitsgemäße Angabe von bereits bekannten Erkrankungen Pflicht ist. Die meisten Versicherungsanbieter fragen nach ärztlichen Behandlungen in den letzten 5 Jahren. Für Menschen mit Epilepsie bedeutet das, je mehr Zeit seit dem letzten Anfall vergangen ist – umso besser! Für Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nicht ohne Ausschluss möglich ist kann eine Dread-Disease-Versicherung eine Alternative sein (bzw. zusätzlich die ausgeschlossene Erkrankung absichern). Diese Versicherung, auch Schwere-Krankheiten-Vorsorge genannt, leistet bei Eintritt von fest definierten schweren Krankheiten, wobei bestehende Vorerkrankungen auch hier zumeist ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird aber keine monatliche Rente ausgezahlt, sondern in der Regel eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig nach der Diagnosestellung. Die Leistung wird dann unabhängig davon, ob die Arbeitskraft der versicherten Person eingeschränkt ist oder nicht erbracht. Auch weitere Themen wie Altersvorsorge, Privathaftplicht, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Private Krankenversicherung etc. wurden behandelt.
Die Anwesenden konnten dem Referenten während und nach dem Vortrag Fragen stellen. Diese Möglichkeit wurde gerne und umfassend genutzt.