Höllbachgespreng ist ab 14. Februar gesperrt

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12.02.2025
Lindberg
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Wanderfalken soll wie jedes Jahr ungestörte Brut ermöglicht werden 

 

Auch in diesem Jahr wird der Wanderweg durch das Höllbachgespreng unterhalb des Großen Falkensteins gesperrt – allerdings zwei Wochen später als noch 2024. Damals haben die Wanderfalken aufgrund der unbeständigen Witterung früh gebalzt. Heuer sind die Vögel später dran und der Weg ist wie ansonsten üblich erst ab dem 14. Februar nicht mehr begehbar. Die Nationalparkverwaltung versucht damit die Sperrung bestmöglich an die tatsächlichen Bedürfnisse der Tiere anzupassen. 

 

Der Wanderweg zwischen den Höllbachfällen und der Abzweigung Forststraße Hüttensteig mit der Markierung Grünes Dreieck und Heidelbeere ist zunächst bis zum 30. April gesperrt. Wenn sich eine Brut in unmittelbarer Nähe zum Wanderweg bestätigt, wird die Sperrung bis voraussichtlich Ende Juni verlängert werden.

 

Für die im Bayerischen Wald weiterhin gefährdete Population der Wanderfalken ist das bekannte Wandergebiet unterhalb des Großen Falkensteins von großer Bedeutung. „In der Nationalparkregion gibt es nur wenige Stellen, die für eine Wanderfalkenbrut geeignet sind“, erläutert Jochen Linner von der Nationalparkverwaltung. „Die Wanderfalken benötigen dafür steile, möglichst unzugängliche und von der Witterung gut geschützte Felsen.“ Dass das Höllbachgespreng ein idealer Platz ist, haben Bruterfolge der vergangenen Jahre gezeigt. Umso wichtiger ist es, dass die Tiere während der Paarung und Aufzucht ihrer Küken möglichst ungestört sind. Nur Nationalparkmitarbeiter werfen gelegentlich aus der Ferne einen Blick ins Brutgebiet, um zu sehen, ob eine Brut läuft beziehungsweise erfolgreich ist.

 

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Banner weisen Besucher auf die Sperrung des Wanderweges durch das Höllbachgespreng hin

 

Besucher müssen während der Sperrung aber nicht auf das Naturerlebnis Höllbachfälle verzichten. Erst ab dort führt eine deutlich gekennzeichnete Umleitung über die Wanderlinie Silberblatt und den Sulzschachten zum Großen Falkenstein. Die Nationalparkverwaltung appelliert an Besucher, sich an die temporäre Wegesperrung und generell an das Wegegebot in der Kernzone zu halten. Auch andere gefährdete Nationalparkbewohner, zum Beispiel das Auerhuhn, sind während der Brut sehr störungsempfindlich. Deshalb dürfen sonstige, nicht markierte Wege und Steige bis zum 15. Juli im Kerngebiet des Nationalparks nicht begangen werden.


- JS


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Quellenangaben

Reinhold Gaisbauer / Nationalpark Bayerischer Wald

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