Höllbachgespreng ab 13. Februar wegen Wanderfalken gesperrt

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06.02.2026
Lindberg
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Der Wanderweg durch das Höllbachgespreng unterhalb des Großen Falkensteins wird in diesem Jahr ab dem 13. Februar gesperrt. Ziel der Maßnahme ist es, den dort lebenden Wanderfalken eine ungestörte Brutzeit zu ermöglichen.

 

Betroffen ist der Abschnitt zwischen den Höllbachfällen und der Abzweigung der Forststraße Hüttensteig. Die mit Grünem Dreieck und Heidelbeere markierte Strecke bleibt zunächst bis zum 30. April gesperrt. Sollte sich eine Brut in unmittelbarer Nähe zum Wanderweg bestätigen, wird die Sperrung voraussichtlich bis Ende Juni verlängert.

 

Für die weiterhin gefährdete Population der Wanderfalken im Bayerischen Wald ist das Gebiet von besonderer Bedeutung. Geeignete Brutplätze sind selten und erfordern steile, möglichst unzugängliche und geschützte Felsen. Das Höllbachgespreng hat sich in der Vergangenheit bereits als erfolgreicher Brutstandort erwiesen.

 

Um Störungen während der Paarung und Aufzucht zu vermeiden, werden die Tiere während dieser sensiblen Phase möglichst in Ruhe gelassen. Lediglich Nationalparkmitarbeiter kontrollieren aus der Distanz, ob eine Brut stattfindet und wie diese verläuft.

 

Ein Wanderfalke sitzt auf einem schrägen, moosbewachsenen Ast vor unscharfem Waldhintergrund. Das graue Gefieder und der gelbe Augenring sind deutlich zu erkennen.
Wanderfalken finden im Höllbachgespreng ideale Brutplätze. Um Störungen durch Menschen zu vermeiden, ist der Wanderweg ab 13. Februar gesperrt.

 

Trotz der Sperrung bleibt das Naturerlebnis für Besucher erhalten. Ab den Höllbachfällen ist eine deutlich ausgeschilderte Umleitung über die Wanderlinie Silberblatt und den Sulzschachten zum Großen Falkenstein eingerichtet.

 

Die Nationalparkverwaltung bittet eindringlich darum, die temporäre Wegesperrung sowie das Wegegebot in der Kernzone zu beachten. Neben den Wanderfalken reagieren auch andere Tierarten wie das Auerhuhn während der Brutzeit besonders empfindlich auf Störungen. Nicht markierte Wege und Steige dürfen deshalb im Kerngebiet bis zum 15. Juli nicht betreten werden.


- JS


Nationalparkverwaltung Bayerischer WaldNationalparkverwaltung Bayerischer WaldGrafenau

Quellenangaben

Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald, Foto: Christoph Moning

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