Gemeinde Kollnburg kämpft gegen Herabstufung von Straßen durch Landratsamt Regen

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10.03.2024
Kollnburg

Versorgung von Einzelanwesen und kleinen Ortsteilen muss gesichert werden

Die Gemeinde Kollnburg wehrt sich entschieden gegen die geforderte Herabstufung von Gemeindeverbindungsstraßen im Gemeindegebiet. Was war geschehen? Das Landratsamt Regen hat 13 Straßen ausgemacht, die rechtlich nicht mehr den Widmungsvoraussetzungen entsprechen.

 

Bürgermeister und Gemeinderat haben die Herabstufungen abgelehnt, weil an 11 von 13 betroffenen Straßen An- oder Hinterlieger wohnen. Eine Herabstufung dieser Straßen würde zu erheblichen Einschränkungen für die betroffenen Bürger führen. Bei einer Abstufung zu einem ausgebauten, also asphaltierten, öffentlichen Feld- und Waldweg muss der Baulastträger, also die Gemeinde mindestens 25% der Kosten (bis zu 75% der Kosten) auf die Beteiligten umlegen. Bei einem nicht ausgebauten, also geschotterten Feld- und Waldweg liegt die Straßenbaulast bei den Beteiligten, die Gemeinde beteiligt sich hier nur mit 25% Prozent der Kosten, sofern sich die Beteiligten einigen.

 

Diese Regelungen des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes ist besonderes für den ländlichen Raum eine große Belastung der betroffenen Beteiligten und Anlieger.

 

Zwar wäre es den Gemeinden möglich im Rahmen von freiwilligen Leistungen höhere Zuzahlungen zu leisten, jedoch zählen viele ländliche Gemeinden wie die Gemeinde Kollnburg zu den finanzschwachen Gemeinden, welche sehr pflichtaufgabenorientiert haushalten müssen.

 

links Martin Behringer, rechts Bürgermeister Herbert Preuß

 

Der Gemeinderat hat bereits zweimal gegen eine solche Abstufung gestimmt, zuletzt in der Sitzung vom 22. Februar 2024.

 

Im Gemeinderat Kollnburg ist man der festen Überzeugung, dass bei solchen Entscheidungen eine differenzierte Betrachtung vorgenommen werden sollte. Für ihr Anliegen haben sie sich Schützenhilfe vom zuständigen Abgeordneten der Freie Wähler Landtagsfraktion Martin Behringer geholt.

 

Dieser hat nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern bestätigt, dass die Widmungshoheit für Straßen bei der Gemeinde liegt. „Ich werde den Bürgermeister zu einem persönlichen Termin in Landshut begleiten und bin zuversichtlich hier eine gute Lösung für die Bürger erzielen zu können“, so Behringer. „Das Wohl und die Gleichbehandlung unserer Bürger muss oberste Priorität haben,“ so die klare Haltung des Bürgermeisters Herbert Preuss. Martin Behringer ergänzt: „Einzelanwesen und kleinere Weiler/Ortsteile“ sind typisch für den ländlichen Raum und müssen angemessen angebunden sein, damit nicht nur der Winterdienst, sondern auch die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste unabhängig von der finanziellen Situation der Anwohner sichergestellt ist.“

 

Dem Landratsamt Regen werden keine rechtlichen Fehleinschätzungen vorgeworfen, jedoch entspricht das Bayerische Straßen und Wegegesetz aus den 80er Jahren nicht mehr den heutigen Bedürfnissen im ländlichen Raum.

 

Die Gemeinde Kollnburg wird sich den Herabstufungsplänen des Landratsamts Regen entgegenstellen und vielleicht ermutigt ein Erfolg auch andere Kommunen sich gegen derartige Bestrebungen zu wehren.


- JS


MdL Martin BehringerGrafenau

Quellenangaben

Büro Martin Behringer, MdL

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