Wohnbau-Booster Bayern: Mehr bezahlbare Wohnungen für Alle

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27.04.2023
Perlesreut

Um der Frage nach bezahlbaren Wohnungen und der aktuell angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen, hat die Bayerische Staatsregierung den „Wohnbau-Booster Bayern“ beschlossen. Soll will die Regierung auch in Krisenzeiten für Stabilität beim Wohnungsbau sorgen und unsere Zentren im ländlichen Raum als Wohnstandorte stärken. Der „Wohnbau-Booster Bayern“ soll vor allem Kommunen und private Bauherren unterstützen, die durch hohe Kosten und unsichere Finanzierung ihre Vorhaben zurückstellen oder aufgeben mussten. Um die Möglichkeiten des Wohnbau-Boosters vorzustellen, hat die ILE Ilzer Land kürzlich zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Das Programm umfasst die Erhöhung der Zuschüsse für den kommunalen Wohnungsbau, die Verbesserung der Konditionen für den privaten Mietwohnungsbau, die Anpassung der Einkommensgrenzen für die Wohnraumförderung, die Verlängerung der Bindungsfristen für geförderte Wohnungen und die Vereinfachung der Antragsverfahren.

Um sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren, trafen sich auf Initiative von MdL Manfred Eibl, stellvertretender Vorsitzender der ILE Ilzer Land, die Bürgermeisterin und Bürgermeister, kommunalen Mitarbeiter und weitere Interessierte aus dem Ilzer Land sowie Ron Metzner, ILE-Betreuer am Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, mit Vertretern des Sachgebiets Wohnungswesen der Regierung von Niederbayern, der Sachgebietsleiterin Doris Reuschl und ihren Mitarbeitern Raphaela Buchberger und Jens Unger, sowie mit dem leitenden Baudirektor Rolf-Peter Klar von der Städtebauförderung von Niederbayern in der Bauhütte Perlesreut.

Werner Weny, 1. Vorsitzender des Ilzer Landes, begrüßte zahlreiche Teilnehmer aus den ILE-Gemeinden und betonte die Bedeutung des Programms für den ländlichen Raum, der durch die Situation im Wohnungsbau vor immer neue Herausforderungen gestellt wird.

Die bayerischen Wohnraumförderprogramme wurden, wie Manfred Eibl in seinem Impulsvortrag betonte, weiterentwickelt und aufgestockt, um Bauherren und Kommunen Anreize zu bieten, die durch die bisherigen Entwicklungen am Finanzmarkt, steigende Inflation, Baukosten und Lieferengpässe ihre Vorhaben verschieben oder aufgeben mussten. 

Gerade im ländlichen Raum stehen viele Gemeinden vor großen Herausforderungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Siedlungsstrategien und bei der Wohnraumversorgung, betonte daran anknüpfend die Referentin Doris Reuschl. Das „Kommunale Wohnraumförderungsprogramm“ unterstützt gezielt Kommunen, um bedarfsgerechten Wohnraum für einkommensschwache Haushalte zu schaffen. Besonders hervorzuheben sei die Erhöhung des Zuschusses für den Umbau und die Modernisierung von bestehenden Mietwohngebäuden von 30 auf 40 Prozent, um Leerstände zu beheben und wertvolle Bausubstanz zu erhalten. Den kommunalen Mietwohnungsbau als Neubau oder Ersterwerb fördert der Freistaat mit einem Zuschuss von 30 Prozent. Ein Zuschuss von 60 Prozent ist für Wettbewerbe oder Konzeptstudien möglich, die es Kommunen erleichtern sollen, ihre Ideen umzusetzen.

Um mehr bezahlbare Mietwohnungen für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu schaffen, unterstützt der Freistaat Bayern mit der Aufstockung und Verbesserung dreier Programme auch private Bauherren mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen, erklärte die Referentin Raphaela Buchberger. Das erste Programm ist die „Einkommensorientierte Förderung“, die den Neubau und den Umbau von Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen fördert, die für Bewohner mit Wohnberechtigungsschein bestimmt sind. Der Wohnberechtigungsschein kann einkommensabhängig beim Landratsamt beantragt werden und berechtigt etwa 60 Prozent der bayerischen Bevölkerung zu einer geförderten Wohnung. Die Bauherren erhalten einen Zuschuss von 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und müssen sich an eine Bindungsfrist von 25, 40 oder 55 Jahren halten, in der sie nur die ortsübliche Miete verlangen und diese nur eingeschränkt erhöhen dürfen. Die Wohnungen sollen so gestaltet und gebaut werden, dass sie langfristig für viele Menschen geeignet sind, vor allem auch für Senioren. Für besonders nachhaltige Vorhaben und die Lage der Mietwohnungen im Ortskern gibt es weitere Zuschüsse.

 

Initiator MdL Manfred Eibl (1.v.l.) und 1. Vorsitzender Werner Weny (2.v.r.) bedankten sich bei den Referenten Doris Reuschl (2.v.l.), Raphaela Buchberger (3.v.l.), Jens Unger (3.v.r.) und Rolf-Peter Klar (1.v.r.) für die Vorstellung der verbesserten Fördermöglichkeiten im Wohnungsbau.
Initiator MdL Manfred Eibl (1.v.l.) und 1. Vorsitzender Werner Weny (2.v.r.) bedankten sich bei den Referenten Doris Reuschl (2.v.l.), Raphaela Buchberger (3.v.l.), Jens Unger (3.v.r.) und Rolf-Peter Klar (1.v.r.) für die Vorstellung der verbesserten Fördermöglichkeiten im Wohnungsbau.

 

Das zweite Programm ist das „Bayerische Modernisierungsprogramm“, das die Modernisierung von mindestens drei Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (mindestens 15 Jahre alt) und Altenheimen (mindestens acht stationäre Pflegeplätze) fördert. Die Bauherren erhalten ein zinsgünstiges Darlehen und einen ergänzenden Zuschuss von 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Auch hier gibt es zusätzliche Zuschüsse für nachhaltige Bauweise. Die Bindungsfrist beträgt 10 oder 20 Jahre. Der Vermieter kann die Miete gemäß BGB erhöhen und muss den Wohnberechtigungsschein nur bei Neuvermietungen verlangen. Mit der Bindungsfrist sind die Belegungsbindung als Wohnung für Personen mit Berechtigungsschein und die Preisbindung an die örtliche Miete gemeint, die zu Anfang in einem Bewilligungsbescheid festgelegt oder durch spätere Änderungen zulässig wurde.

Im Hinblick auf das dritte Programm, die „Eigenwohnraumförderung“, erklärte Referent Jens Unger, dass der Zuschuss für den Erwerb bestehender Gebäude von 30.000 auf bis zu 50.000 € und pro Kind von 5.000 auf 7.500 € erhöht wurde. Zuständig sind hier die Kreisverwaltungsbehörden. Voraussetzung ist hierbei die Selbstnutzung des Wohnraums für mindestens 15 Jahre. Die Förderung zielt auf Personen mit geringem und mittlerem Einkommen ab. Kombinationen mit BEG oder KfW-Förderprogrammen sind möglich.

Um die Innenentwicklung zu stärken, kann der Wohnbau-Booster mit den Förderangeboten der Städtebauförderung kombiniert werden, wie der leitende Baudirektor Rolf-Peter Klar von der Städtebauförderung Niederbayern sehr anschaulich erklärte. Wenn die Baumaßnahme in einem Städtebauförderungsgebiet liegt, können die Bauherren von Steuervergünstigungen und Beratungsleistungen profitieren, die für ortsbildprägende Gebäude im Ilzer Land bereits angeboten werden. Außerdem können die Bauherren von bereits bestehenden kommunalen Förderprogrammen Gebrauch machen, mit deren Hilfe jetzt auch Komplettsanierungen leerstehender Gebäude gefördert werden können, wenn dabei Wohnraum geschaffen wird. Dazu gehören das Fassaden-, Geschäftsflächen- oder Hofprogramm.

Manfred Eibl appellierte an die Gemeinden, den Wohnbau-Booster für vorhandene Projektideen zu nutzen, die einmalige Chance nicht verstreichen zu lassen und die Informationen an Interessierte weiterzugeben. „Das Handlungsfeld Innenentwicklung der ILE Ilzer Land wird sich nun aktiv mit dem Wohnbau-Booster befassen, um diese Möglichkeiten zu nutzen und die Ortskerne durch neuen Wohnraum weiter zu beleben.“, so Weny zum Abschluss.


- SB


Ilzer Land e.V.Perlesreut

Quellenangaben

Ilzer Land e.V.

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