Frühwarnstufe des Notfallplans Gas: Was das für die Versorgung der Bürgerschaft vor Ort bedeutet

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01.04.2022
Passau
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Im Zuge des Ukraine-Kriegs geht von Russland zunehmend auch eine Bedrohung für die Gasversorgung Europas aus. Um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, hat Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, in dieser Woche die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Stadtwerke Passau GmbH erklärt als Versorger vor Ort, was das konkret bedeutet.

Der Notfallplan Gas soll die Gasversorgung Deutschlands sicherstellen. Er besteht aus drei Stufen:

1. Frühwarnstufe:

Beim Bundeswirtschaftsministerium tritt ein Krisenstab zusammen, der sich aus Behörden und Energieversorgern zusammensetzt. Gasversorger und Betreiber von Gasleitungen sind verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Ein Eingriff seitens des Staates erfolgt aber nicht. Gashändler und -lieferanten sowie Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber sollen marktbasierte Maßnahmen ergreifen, um die Gasversorgung aufrecht zu erhalten. Gemeint ist damit beispielswiese die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Diese Stufe wurde nun ausgerufen, weil Russland die Forderung erhoben hat, dass die Gaslieferungen künftig in Rubel bezahlt werden sollen, was sowohl von der Europäischen Union als auch von der G7 abgelehnt wird.

2. Alarmstufe:

Wenn Gasströme an wichtigen Einspeisepunkten länger ausbleiben oder Speicherfüllstände auf die Dauer niedrig sind, kann das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe ausrufen. Auch dabei obliegt es den Marktakteuren, in Eigenregie eine Entspannung der Lage herbeizuführen mit den unter der Frühwarnstufe genannten Instrumenten. Die Gasversorger sind zu einer umfassenden Unterstützung des Ministeriums verpflichtet.

3. Notfallstufe:

Die höchste Eskalationsstufe steht dann im Raum, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vorliegt. Dann greift auch der Staat selbst in den Markt ein, indem die Bundesnetzagentur zum Bundeslastverteiler wird. Diese Behörde ist dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern für die Verteilung von Gas zuständig. Bestimmte Verbrauchergruppen sind dabei gesetzlich besonders geschützt, sie sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Dazu zählen private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser und Gaskraftwerke, die zugleich der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Am Donnerstag erging seitens des vorgelagerten Netzbetreibers eine Information an die Stadtwerke Passau GmbH, dass eine gewisse Gefährdung bei der Versorgung eintreten könnte und deshalb die Frühwarnstufe ausgerufen wurde. Explizit betont wird darin, dass auf dieser Ebene derzeit keine Maßnahmen zu ergreifen sind. Sollte eine Veränderung der Situation eintreten, werden die Verantwortlichen der Stadtwerke umgehend informieren.


- SB


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Quellenangaben

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