Afrikanische Schweinepest: „Hauptaugenmerk liegt derzeit auf der Prävention“

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03.10.2020
Freyung
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Seit kurzem ist auch Deutschland nicht mehr frei von der Afrikanischen Schweinepest. Bisher sind die Fundorte
in Brandenburg räumlich weiter von Bayern entfernt als der bislang nächst gelegenste polnische Ausbruchsort.
Dennoch bereitet man sich auch im Landkreis schon seit längerem auf einen möglichen Ausbruch
der Seuche auch im Bayerischen Wald vor. Mit Hinblick auf die aktuelle Situation intensiviert man in der
Abteilung Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Veterinäramt) am Landratsamt
Freyung-Grafenau derzeit die Anstrengungen zu diesem Thema und informiert schon im Vorfeld eines möglichen Ausbruchs Landwirte, Jäger und alle anderen Betroffenen. 

 


Bereits im vergangenen Jahr fanden mehrere Übungen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis statt,
dabei wurden nicht nur in der Theorie die zu ergreifenden Maßnahmen wiederholt, es wurden auch bereits
Übungen zur Bergung von Wildschweinkadavern durchgeführt, mit Aufsuche der Kadaver in Waldgebieten
und Bergung unter widrigen Bedingungen, etwa mit Schneeschuhen im Tiefschnee. Auch die Zusammenarbeit
mit benachbarten Landkreisen oder anderen Fachstellen wie dem Nationalpark Bayerischer Wald oder
den Bayerischen Staatsforsten wurde intensiviert. Kurz vor Ausbruch der Corona-Pandemie fand Ende Februar
noch ein Treffen der Schwarzwild-Arbeitsgemeinschaft statt. Neben Mitarbeitern des Landratsamtes
nahmen daran auch Jäger, Vertreter der Landwirtschaft und Jägerschaft, der Staatsforsten Neureichenau
und Bodenmais, Nationalpark, der Waldbesitzervereinigung sowie des Natur- und Waldschutz teil. Und
auch jetzt ist die Leiterin der Abteilung Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Veterinäramt)
am Landratsamt Freyung-Grafenau, Dr. Tanja Degner im ständigen Austausch mit anderen Fachstellen,
Jägern und Bauern.
Sie betont: „Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist für Menschen ungefährlich“. Das Virus führt jedoch
sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die für die Tiere fast immer
tödlich endet. Da es weder Impfstoffe noch Arzneimittel zur Bekämpfung des Virus gibt, müssen infizierte
Schweine getötet werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. „Deshalb liegt das Haupt-augenmerk für uns auf der Prävention“, so Degner.

 

Bereits im Februar 2019 wurden im Landkreis Übungen zur Bergung von Wildschweinkadavern durchge-führt, bei denen Kadaver in Waldgebieten gesucht und geborgen wurden, teils unter widrigen Bedingungen mit Schneeschuhen im Tiefschnee.

Bereits im Februar 2019 wurden im Landkreis Übungen zur Bergung von Wildschweinkadavern durchge-führt, bei denen Kadaver in Waldgebieten gesucht und geborgen wurden, teils unter widrigen Bedingungen mit Schneeschuhen im Tiefschnee.

 

Um einer weiteren Verbreitung der ASP entgegenzuwirken, sind nicht nur die Fachleute und weitere Übun-gen gefragt. Alle Bürger sind angewiesen, Essensreste, z.B. an Raststätten entlang der Autobahnen, nicht achtlos wegzuwerfen, da diese als Tiernahrung dienen können und dadurch eine Verbreitung des Virus för-dern. Die Amtstierärztin ruft darüber hinaus zur strikten Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsmaß-nahmen in Schweinehaltungen, zur strikten Einhaltung der Jagdhygiene und zur fachgerechte Entsorgung von Wildschweinaufbruch. Speisereste dürfen an Schweine grundsätzlich nicht (auch nicht an sog. „Hobby-Schweine“) verfüttert werden, auch auf diesem Weg kann die Schweinepest übertragen werden.
Wichtig ist für landwirtschaftliche Betriebe nicht nur, konsequent auf die Einhaltung der Betriebshygiene zu achten. Schweine haltende Betriebe können bereits jetzt durch so genannte Anlassuntersuchungen ihrer Tiere dafür sorgen, dass sie im Ernstfall weniger von Verbringungsbeschränkungen betroffen sind.
Per Gesetz dürfen z.B. im Kerngebiet (Gebiet im Radius von mindestens drei Kilometern um einen eventu-ellen Fundort eines infizierten Wildschweinkadavers) Hausschweine nicht transportiert werden. Dies gilt z.B. auch, wenn sich Stall und Schlachtbetrieb im gleichen Dorf befinden sollten und nur ein Schwein für den Eigenbedarf in der Metzgerei geschlachtet werden soll. Nähere Hinweise über den Ablauf dieser Statu-suntersuchungen können z.B. auf den Seiten des LGL nachgelesen werden: https://www.lgl.bayern.de/tier-gesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/asp_statusuntersuchung.htm
Für Nachfragen der Betriebe steht das Veterinäramt Freyung-Grafenau unter der Tel. 08551/57-380 zur Verfügung.


- AF


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Quellenangaben

Landratsamt Freyung-Grafenau
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