Das lange Warten bis Oktober

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14.08.2019
Regen
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Mit Spannung warten die Verantwortlichen zahlreicher Kommunen auf den Oktober, dann wird der sogenannte Verteilerausschuss über die Vergabe von Stabilisierungshilfen entscheiden. Auch heuer ist der Topf gut gefüllt: 150 Millionen Euro sollen an die Kommunen ausbezahlt werden. Doch vor der Vergabe liegt ein zeit- und arbeitsintensives Antragsverfahren. „Mittlerweile haben alle Kommunen, die infrage kommen, auch einen Antrag gestellt“, berichtet der staatliche Rechnungsprüfer Roland Wölfl. Zusammen mit seinem Kollegen Michael Reiter hat er die Gemeinden bei der Antragstellung mit Rat und Tat unterstützt.

„Daneben mussten auch umfangreiche Verwendungsnachweise für die erhaltenen Hilfsleistungen aus dem Vorjahr erbracht werden“, sagt Reiter. Im Vergleich zu den Vorjahren seien heuer weniger Anträge gestellt worden. „Zwölf Gemeinden, also die Hälfte aller Kommunen, hatten im Jahr 2014 einen Antrag gestellt, heuer waren es nur noch sieben“, weiß Reiter. Anträge gestellt haben nunmehr Bayerisch Eisenstein, Bodenmais, Frauenau, Langdorf, Lindberg, Regen und Zwiesel. „Der Grund liegt vor allem daran, dass in den vergangenen Jahren bei einigen Kommunen eine Anspruchsberechtigung ohnehin verneint wurde, beziehungsweise dass einige, wie zuletzt Böbrach und Arnbruck, aus dem Programm ausgeschieden sind, weil die Förderkriterien nicht mehr vorliegen. Teilweise ist es für manchen Antragssteller nunmehr schon der siebte Antrag auf Stabilisierungshilfe“, erläutert Wölfl.

Übersicht über die erhaltenen Stabilisierungshilfen im Landkreis Regen seit 2013

Dabei gab es in diesem Jahr auch Neuerungen. „Heuer wurden die Antragsbedingungen modifiziert und unter anderem ein Zwei-Säulen-Modell eingeführt“, erzählt Reiter. So konnten die Kommunen ihre Anträge speziell für die Säule eins (Schuldentilgung) und/oder Säule zwei (investive Maßnahmen) stellen. „Die große Hoffnung, dass die Antragsbedingungen so geändert werden, dass noch weitere Kommunen in das Programm aufgenommen werden, hat sich jedoch leider nicht bestätigt“, bedauern beide staatlichen Rechnungsprüfer. „Allerdings muss man auch ehrlich sagen, ein Baustein ist und bleibt es, ein Konsolidierungsprogramm zu erstellen und umzusetzen – gerade vor diesem Schritt scheuen sich die meisten Gemeinden“, sagt Roland Wölfl und ergänzt: „Denn einerseits sind derartige Programme oft mit spürbaren Auswirkungen für die Bürger verbunden, wie etwa Steuererhöhungen, und andererseits befürchtet man auch ein Stück weit seine finanzielle Entscheidungsfreiheit zu verlieren.“ Ohne Haushaltskonsolidierungskonzept sei jedoch der Antrag praktisch chancenlos – da die Darlegung eines Konsolidierungswillens zwingende Antragsvoraussetzung ist. Zusätzlich müssen auch die weiteren Kriterien der „finanziellen Härte“ und der „strukturellen Härte“ erfüllt sein. Zwar habe sich in beiden Bereichen in den letzten Jahren – gerade auch wegen der Stabilisierungshilfe – viel Positives getan. „Allerdings hängen uns die Stadtregionen oder Speckgürtel nach wie vor ab“, stellt Michael Reiter bedauernd fest. Während andernorts Rücklagen gebildet werden können, sind die Bayerwaldkommunen immer noch dabei die Schuldenberge abzutragen.

Die staatlichen Rechnungsprüfer Roland Wölfl und Michael Reiter (stehend).Die staatlichen Rechnungsprüfer Roland Wölfl und Michael Reiter (stehend).


„Insofern finden wir es auch schade, dass aktuell nicht mehr Kommunen an dem Programm partizipieren können beziehungsweise ist es auch nicht gesagt, dass unsere heurigen Antragsteller tatsächlich im Oktober einen positiven Bescheid erhalten. Auch wir hätten uns erhofft, dass bei den neuen Antragsbedingungen beispielsweise die strukturellen Merkmale weiter beziehungsweise stärker berücksichtigt werden und so mehr Kommunen die Chance auf eine Stabilisierungshilfe bekommen hätten“, sagen beide unisono.

Dennoch sind sie gespannt, wie die diesjährige Runde ausgeht. Erhält beispielsweise der Markt Bodenmais, der im letzten Jahr mit der durchaus üppigen Stabilisierungshilfe einen wahren Befreiungsschlag bei der Verschuldung feiern konnte, auch dieses Jahr nochmals etwas? Oder scheidet er aufgrund der Verbesserung der finanziellen Lage nunmehr aus dem Programm aus? Vereinzelt kommt den beiden auch eine leise Kritik von den Vertretern einiger Kommunen, die keine Stabilisierungshilfen bekommen, zu Ohren. Ein Kritikpunkt ist hierbei, dass das Programm zunächst auf fünf Jahre angelegt war und nun aber zeitlich ausgeweitet wurde. So sehen einige darin eine dauerhafte Förderung. Auch die Öffnung für die Förderung investiver Maßnahmen wird teils kritisch gesehen. Darüber hinaus entspringt der Betrag der Stabilisierungshilfe letztlich aus dem kommunalen Finanzausgleich. Inwieweit das Programm daher in Zukunft weiter Bestand hat, beziehungsweise wie sich die Antragsbedingungen ändern werden, wird man daher von Jahr zu Jahr neu sehen müssen. Einig sind sich Reiter und Wölfl darin, dass „solange es das Programm aber gibt, sollten es unsere Kommunen, bei denen Aussicht auf Erfolg besteht, weiterhin versuchen sollten auf die Stabilisierungshilfe zurückzugreifen.“


- SB


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Quellenangaben

Landratsamt Regen

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