Selbstbestimmtes Leben auch als Pflegefall

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23.05.2019
Viechtach
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„Die Woche der Pflege und Betreuung steht und fällt mit den Angeboten“, sagte Sozialamtsleiter Horst Kuffner bei der Begrüßung der Gäste im BRK Seniorenzentrum Viechtach. Bevor dort Franz Lobmeier über „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus der praktischen Sicht des Pflegealltags“ sprach, berichtete Kuffner kurz aus seiner Praxis. Er sehe in „der täglichen Arbeit“ wie wichtig es wäre entsprechende Vorkehrungen zu treffen, „sonst entscheidet später vielleicht ein anderer über mein Leben.“

Ins gleiche Horn stieß Lobmeier gleich anfangs seines Vortrags. „Es geht nicht ums Alter, es geht jeden an“, sagte er mit Blick auf die Themen des Abends. Um Vorzusorgen müsse man nicht zum Notar, Anwalt oder aufs Gericht gehen, man muss sich aber die Zeit nehmen die richtigen Vollmachten auszufüllen. „Wer erledigt im Pflegefall meine Bankgeschäfte? Wer organisiert meine Hilfen? Wer kümmert sich um die Wohnung? Mein Eigentum? Die ärztliche Versorgung?“ Diese Fragen sollte jeder für sich beantworten. Lobmeier wies auch darauf hin, dass diese Entscheidung zunächst kein anderer treffen kann. Viele wären der Meinung, dass diese Rechte automatisch ein Ehepartner oder ein Kind bekommen würden. „Dem ist aber nicht so“, so der Referent weiter. Die Erfahrung zeige zudem, dass „wenn es ums Geld geht, ist oft auch die Harmonie in der Familie schnell vorbei.“

Abhilfe schaffen könnten hier die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Auf diese drei Möglichkeiten ging Lobmeier aus der Sicht seiner praktischen Erfahrung als Leiter des Seniorenwohn- und Pflegezentrums Viechtach ein.

Nach der Begrüßung durch den Sozialamtsleiter Horst Kuffner (re.) referierte Franz Lobmeier über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.Nach der Begrüßung durch den Sozialamtsleiter Horst Kuffner (re.) referierte Franz Lobmeier über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.


In einer Patientenvollmacht werde alles „medizinische“ geregelt. Hier könne bestimmt werden, was wann im Pflegefall gemacht wird. Wer nicht künstlich beatmet oder ernährt werden will, der könne dies darin festlegen. Dies müsse aber sehr sorgfältig definiert werden, so Lobmeier weiter.

In einer Vorsorgevollmacht werde bestimmt, wer im Ernstfall als Bevollmächtigter bestimmt ist und welche Rechte der Bevollmächtigte haben soll. Lobmeier warb dafür, dass man seinem Bevollmächtigten auch wirklich vertrauen soll und ihm möglichst viele Rechte einräumen sollte. Dies sei notwendig, damit der Bevollmächtigte auch wirklich den Willen des Betroffenen umsetzen kann.

In der Praxis zeige sich, dass sowohl bei der Patientenverfügung als auch bei der Vorsorgevollmacht oft Fehler gemacht werden. „Es fehle oft an eindeutigen Aussagen“, erklärte der Referent und zeigte Beispiele aus der Praxis. Am Ende seines Vortrages wies er auch auf die Möglichkeit der Betreuungsverfügung hin. Hier könne man bestimmen, wer bei Bedarf die Betreuung übernehmen soll.

Bei allen Verfügungen empfahl Lobmeier auf vorgefertigte Formulare, wie die Notfallmappe des Landkreises zurückzugreifen. Die Vorlagen seien juristisch einwandfrei, so könnte jeder seine Wünsche so ausdrücken, dass es keinen Zweifel am Willen gibt. „Man muss es nur machen, man muss sich einfach die Zeit nehmen“, betonte Lobmeier und warb zum Abschluss eindringlich dafür, die Möglichkeiten zu nutzen, um so ein selbstbestimmtes Leben im Pflegefall vorzubereiten.


- SB


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Landratsamt Regen

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