Mietverhältnisse ohne Streitigkeiten beenden

zurück zur Übersicht
25.11.2018
Passau

Passau. Allein die Besucherzahl bei der Haus und Grund-Informationsveranstaltung „Mietverhältnisse beenden“ hat Bände über das Interesse an der Thematik gesprochen. Mit über 120 Teilnehmern war der große Saal im Vogl-Stadl auf Passau-Ries gut gefüllt und die Aufmerksamkeit am Vortrag von Rechtsanwalt Manfred Nikui von Haus und Grund Bayern groß. Der Experte war eigens aus München angereist, um auf die Rechte und Pflichten der jeweiligen Mietparteien einzugehen, den ordnungsgemäßen Umgang mit Kautionen oder auch die Anfertigung eines Übergangsprotokolls zu erläutern.
„Die Übergabe einer Wohnung kann mit Problemen verbunden sein. Trotz allen guten Willens kann es dann zu Streitigkeiten kommen – das muss jedoch nicht sein, wenn man die Rechtslage kennt“, führt Klaus Fiedler, Vorsitzender von Haus und Grund Passau, in den Abend ein. Nur einige wenige Regeln gelte es konsequent zu beachten, weiß auch der Rechtsexperte aus München nur zu gut aus der Praxis. „Der Knackpunkt ist meist die Übergabe. Hier sollte man gemeinsam mit dem Mieter durch die Wohnung gehen, Schäden müssen protokolliert werden, am besten das Objekt fotografieren und ganz wichtig: Die Zählerstände feststellen“, rät Manfred Nikui. Grundsätzlich hat der Mieter die Pflicht die Wohnung innerhalb der festgelegten Frist zurückzugeben, entsprechend zu räumen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

Böse Überraschungen vermeiden
„Gerade wenn man als Vermieter die Wohnung jahrelang nicht betreten hat, ist es ratsam, vor einem Übergabetermin einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, um sich ein Bild vom Zustand der Wohnung zu machen“, so Nikui. Schließlich wolle man keine bösen Überraschungen erleben. Am Tag der Übergabe kann man zudem ein Rückgabeprotokoll aufsetzen, jedoch bestehe dazu keinerlei rechtliche Verpflichtung der Parteien.
Zur Übergabe der Wohnung gehört selbstverständlich die Räumung sämtlicher Zusatzräume, wie Keller oder Garage. „Wer kennt das nicht: Die alten Winterreifen in der Garage und liegengebliebenes Gerümpel im Keller. Oft bleibt man als Vermieter auf den Sachen sitzen und eine Entsorgungsentschädigung einzuklagen ist den Aufwand meist nicht wert“, betont der Rechtsexperte.

(v.l.) Versicherungsexperte Walter Maier, Haus und Grund Passau-Vorsitzender Klaus Fiedler und Rechtsexperte Manfred Nikui von Haus und Grund Bayern.
(v.l.) Versicherungsexperte Walter Maier, Haus und Grund Passau-Vorsitzender Klaus Fiedler und Rechtsexperte Manfred Nikui von Haus und Grund Bayern.


Jede Menge Fallstricke

Allein zur Stressreduzierung sei es ratsam, zwischen einem Mieterwechsel einen Monat Freiraum einzuplanen – „vorrangig, um mögliche Schäden zu beseitigen und den Wohnungszustand wieder entsprechend herzustellen.“ Auch in Sachen Kaution sollte man sich auf keinerlei außertourliche Rückzahlungsmodelle einlassen, schon gar nicht die Kaution mit den letzten Mietzahlungen verrechnen. „Das Mietverhältnis ist übrigens nicht gleich mit dem Auszug beendet. Die Rückgabe der Wohnung erfolgt erst mit der Rückgabe sämtlicher Schlüssel“, erklärt der Rechtsanwalt weiter. Natürlich kann ein Mieter früher aus der Wohnung ausziehen, die Miete muss jedoch bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses bezahlt werden. Aber was, wenn ein Mieter das Wohnobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt verlässt? „Hier haben Sie wenige Chancen. Räumen ist keine Option und auch zum Absperren von Strom, Wasser und Heizung sind die Vermieter nicht befugt.“

Was ist passiert mit der zurückgelassenen Einbauküche des Mieters, wie geht man mit Schäden an Wänden und Holztüren oder auch dem alten, verschmutzen Teppich im Wohnzimmer um? Auch nach dem etwa einstünden Vortrag hatten die Besucher, darunter meist Wohnungseigentümer, zahlreiche Fragen rund ums Thema Mietverhältnis. „Ich kann Ihnen nur raten: Als Vereinsmitglied bei Haus und Grund sollten Sie sich beraten lassen – das spart am Ende viel Stress und Streitigkeiten“, so Manfred Nikui abschließend. Für eine Beendigung eines Mietverhältnisses sollte man sich immer genügend Zeit nehmen.
„Das Vermieterleben ist durchaus anspruchsvoll, deswegen wollen wir unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite stehen“, will auch Klaus Fiedler nochmals betonten und freut sich über das große Interesse an der Informationsveranstaltung. Im Rahmen der Informationen rund um das Beenden von Mietverhältnissen hat Versicherungsexperte Walter Maier zudem über Möglichkeiten und Fallstricke von Wohngebäudeversicherungen referiert. Hier gelte es auch bestehende Verträge nach längeren Zeiträumen immer wieder zu prüfen. „Auch wenn sich am Gebäude nichts geändert hat, ist ein Blick auf die Verträge ratsam, da sich die Versicherungssummen ändern können“ so Maier abschließend.


- SB



Quellenangaben

blumenseele PR

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.



Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?


Ähnliche Berichte