Wenn die Folgen des Sturms die Existenz bedrohen: So helfen die Behörden Bürgern und Gemeinden

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20.09.2017
Freyung
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Im Nachgang zu einer gemeinsamen Sitzung im Landratsamt Passau wurden von Landrat Sebastian Gruber und seinem Passauer Amtskollegen Franz Meyer mit Regierungsvizepräsident Dr. Helmut Graf, den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden in beiden Landkreisen und Vertretern des Finanzministeriums jetzt die Eckpunkte zur praktischen Umsetzung des Hilfspakets der Staatsregierung für Sturmgeschädigte des 18. August festgelegt. Betroffen von dieser Regelung sind geschädigte Privathaushalte, Gewerbe und Land- und Forstwirte, sofern es sich nicht um Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen handelt, die gesondert behandelt werden.

Finanzielle Unterstützung können Geschädigte aus dem Härtefonds nur erhalten, wenn sie durch die Sturmfolgen um ihre Existenz fürchten müssen. Daher sind bei allen Anträgen die Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenzulegen. Nur dann ist die Prüfung möglich, ob aus dem Härtefonds Zuschüsse als Notstandsbeihilfen ausbezahlt werden können. Voraussetzung ist, dass Betriebsvermögen, Wohngebäude und Hausrat der Betroffenen durch den Orkan am 18./19. August 2017 geschädigt wurden und die Geschädigten ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existentielle Notlage zu geraten drohen.

Landrat Sebastian Gruber mit seinem Passauer Amtskollegen Franz Meyer, Regierungsvizepräsident Dr. Helmut Graf, den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden in beiden Landkreisen und Vertretern des Finanzministeriums.
Landrat Sebastian Gruber mit seinem Passauer Amtskollegen Franz Meyer, Regierungsvizepräsident Dr. Helmut Graf, den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden in beiden Landkreisen und Vertretern des Finanzministeriums.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Gewerbetreibende bzw. Angehörige freier Berufe und Landwirte, sofern bei diesen die Existenzgefährdung durch Schäden an Gebäuden, Maschinen oder Hausrat droht. Antragsformulare sind online auf der Homepage des Landratsamtes Freyung-Grafenau (www.freyung-grafenau.de) abrufbar. Außerdem wurde am Landratsamt ein Bürgertelefon eingerichtet, unter Tel. 08551/57160 steht den Unwettergeschädigten Frau Gibis zur Verfügung. Anträge können direkt an das Landratsamt Freyung-Grafenau, Stichwort "Unwetter2017", Wolfkerstraße 3, 94078 Freyung, geschickt werden oder per E-Mail an unwetter2017@lra.landkreis-frg.de.

Schäden etwa auf Waldflächen können nicht zur Gewährung von Notstandsbeihilfe herangezogen werden. Hier wurde ein eigenes Hilfsprogramm aufgelegt. Waldschäden werden separat über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgewickelt.

Auch über die Schäden an kommunalen Einrichtungen und Straßen wurde gesprochen.
Beim Treffen im Landratsamt Passau schilderten die betroffenen Bürgermeister gegenüber den Vertretern des Finanzministeriums detailliert die Anforderungen, unter anderem für die Wiederherstellung von Wanderwegen und die Erneuerung von Gemeindestraßen, die durch den jetzt einsetzenden Harvester- und Transportverkehr in Mitleidenschaft gezogen werden.
Das Ministerium wird diesen Sachverhalt auf Basis der Praxisschilderungen prüfen.


- SB


Landratsamt Freyung-GrafenauLandratsamt Freyung-GrafenauFreyung

Quellenangaben

Landratsamt Freyung-Grafenau

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