Christl Kreuzer und Monika Kraus informieren vhs-Kursteilnehmer:innen
Um noch mehr „Engagierte für die gute Sache“ zu gewinnen, haben Kreisseniorenbeauftragte Christl Kreuzer und Monika Kraus vom Jobcenter Regen den sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Aufbaukurses „Betreuungsarbeit im Bereich Pflege & Soziales“, den die Volkshochschule ARBERLAND regelmäßig in Kooperation mit dem BRK Kreisverband durchführt, die sogenannte „Hilfe im Alltag“ nähergebracht:
Seit 1. Januar 2021 können sich Menschen ab Pflegegrad I gegen ein „Entlastungsgeld“ von bis zu 125 Euro pro Monat in den eigenen vier Wänden durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen unterstützen lassen. Diese „Hilfe im Alltag“ kann ein- oder mehrmals wöchentlich, regelmäßig oder flexibel im Bereich Begleitung oder durch haushaltsnahe Dienstleistungen erfolgen. „Explizite Pflegetätigkeiten“, so antwortete Kreuzer auf die gewissenhafte Nachfrage der Teilnehmenden, „sind davon ausgeschlossen.“ Sie oblägen den ambulanten Pflegediensten. „Wir sprechen hier eher von Tätigkeiten, die früher noch ganz selbstverständlich für ältere Nachbarinnen und Nachbarn erledigt wurden: Kochen, Durchwischen, leichte Gartenarbeit, Vorlesen, Gesellschaft beim Spazierengehen, Singen, Kartenspielen, ein Kinobesuch etc.“
Um die Aufwandsentschädigung mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen potenzielle Helfer:innen zunächst ein Institutionskennzeichen beantragen, sich dann zu einer kostenlosen Schulung bei einer regionalen Fachstelle für Demenz und Pflege in Bayern anmelden und schließlich das notwendige Registrierungsformular ausfüllen. Zudem dürfen sie mit der zu betreuenden Person nicht verwandt oder verschwägert sein und auch nicht im selben Haushalt mit dieser leben. Genauere Informationen zu allen Voraussetzungen und Vorgängen finden Interessierte auf der Website www.einzelperson-bayern.de oder direkt im Kontakt mit Christl Kreuzer (09922-9024 / ec.kreuzer@magenta.de). Die Chance, „zum Gemeinwohl beizutragen und gleichzeitig Unterstützungsleistungen aufzubessern“, besteht, so Monika Kraus, auch für Bürgergeldempfangende. Im Rahmen verschiedener Rechenbeispiele zeigte sich: Ein Entlastungsbeitrag von bis zu 100 Euro wird, sofern es sich dabei um die einzige Einkommensquelle handelt, nicht auf die Grundsicherung angerechnet, das heißt, darf abzugsfrei hinzuverdient werden. „Wir hoffen sehr“, so schlossen Kreuzer und Kraus gemeinsam, „dass viele Frauen – und natürlich auch Männer – aus dem Landkreis diese Hilfe für unsere Seniorinnen und Senioren künftig leisten können und wollen.“