Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten FFP2-Masken

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23.01.2021
Freyung

Seit Montag gilt in Bayern die Pflicht, im ÖPNV und im Einzelhandel FFP2-Masken oder Masken mit einem vergleichbaren Standard (z. B. KN 95, N 95) zu tragen. Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat in dieser Woche auch zusätzlich FFP2-Masken für pflegende Angehörige erhalten. „Wir haben die rund 7.000 Masken sofort an die Gemeinden weitergereicht, sodass spätestens ab nächster Woche dort die Ausgabe an die pflegenden Angehörigen erfolgen kann“, unterstreicht Landrat Sebastian Gruber. „Mit der raschen Ausgabe dieser Masken wollen wir einen Beitrag zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen leisten und so auch den Schutz der Pflegebedürftigen verbessern“, so Sebastian Gruber. „Unser Dank gilt an dieser Stelle auch den Bürgermeistern/innen und den Gemeindeverwaltungen in unserem Landkreis für die Organisation und Verteilung vor Ort“, betont Landrat Gruber an dieser Stelle.
Die Kommunen werden demnach die Verteilung der FFP2-Masken übernehmen. Zuständig ist die Wohnortgemeinde der pflegebedürftigen Person. Nachdem die Gemeindeverwaltungen derzeit nicht immer und überall zu den üblichen Zeiten geöffnet sind, sollten sich Bürger, die zum bezugsberechtigten Personenkreis gehören, vorab telefonisch bei den Gemeindeverwaltungen erkundigen, wann und wo genau der FFP2-Schutz abgeholt werden kann.

Bürgermeisterin Carolin Pecho bei der Abholung der FFP2-Schutzmasken für Angehörige von Pflegebedürftigen in der Gemeinde Ringelai zusammen mit Gunther Endres vom Katastrophenschutzteam des Landratsamtes.Bürgermeisterin Carolin Pecho bei der Abholung der FFP2-Schutzmasken für Angehörige von Pflegebedürftigen in der Gemeinde Ringelai zusammen mit Gunther Endres vom Katastrophenschutzteam des Landratsamtes.


Die Mitarbeiter der Gemeinden dürfen an pflegende Angehörige drei Schutzmasken abgeben. Die kostenlose Abgabe erfolgt nur an die Hauptpflegeperson. Als Nachweis genügt die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades beziehungsweise der Pflegebedürftigkeit. Bezugsberechtigt sind in diesem Fall sind nicht die Personen mit Pflegebedarf, sondern die pflegenden Angehörigen, die Zuhause oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften ihre Pflegebedürftigen betreuen.
Um lange Anfahrtswege für die pflegenden Angehörigen zu vermeiden, hat das Landratsamt die Masken an die Gemeinden weiter verteilt. Die Masken kommen aus dem Bestand des Freistaats im Pandemie-Zentrallager. Die bayerische Staatsregierung reagiert mit dieser Maßnahme auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Pflegebedürftigen, die zu Hause von ihren Angehörigen betreut werden.

Der Bayer. Gesundheitsminister Klaus Holetschek betont in diesem Zusammenhang: „In Bayern werden rund 380.000 Menschen zu Hause von ihren Familienmitgliedern gepflegt. Ohne den großartigen Einsatz dieser Menschen wäre das nicht zu leisten. Ihre Unterstützung liegt mir sehr am Herzen.“


- SB


Landratsamt Freyung-GrafenauFreyung

Quellenangaben

Landratsamt Freyung-Grafenau

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