Ab dem 9ten Mai wird das bestehende Besuchsverbot bei den Kliniken Am Goldenen Steig für das Krankenhaus Freyung gelockert, allerdings unter der Voraussetzung, dass auch weiterhin strenge Hygienemaßnahmen zum Schutz von Patienten und Personal eingehalten werden. Für das Krankenhaus Freyung gilt dann eine Stunde pro Tag für eine Kontaktperson innerhalb der Besuchszeit von 12 bis 18 Uhr. Ausgenommen hiervon sind aufgrund strengerer Hygienevorschriften und der erhöhten Infektionsgefahr die Isolierstation 2 sowie die Notaufnahme des Freyunger Krankenhauses. Hier besteht grundsätzlich kein Besuchsrecht.
Für das Krankenhaus Grafenau gilt derzeit noch kein gelockertes Besuchsrecht, da es sich bei dieser Klinik um ein Isolationskrankenhaus handelt. Darauf weist die Klinikleitung explizit hin. „Wir befinden uns, was eine zukünftige Besucherregelung für das Grafenauer Krankenhaus betrifft, bereits in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.“ so Dr. Thomas Motzek-Noé, der Stellv. Ärztliche Direktor der Kliniken Am Goldenen Steig.
Was ist ab 09. Mai möglich?
Ab kommenden Samstag darf eine feste, bei uns gemeldete, Kontaktperson pro Tag für eine Stunde einen Patienten besuchen. Diese Kontaktperson soll der Patient idealerweise bereits bei der Aufnahme in das Krankenhaus angeben. Wichtig: Das Besuchsrecht kann nicht auf eine weitere Person übertragen werden.
Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
Die Kontaktbeschränkung gilt weiterhin, d.h. auch ab 09. Mai muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Sowohl für Besucher wie auch Patient gilt: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für beide absolute Pflicht. Hierauf werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik ein wachsames Auge haben, da es dem Infektionsschutz aller dient.
Wie wird die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zur Sicherheit von Patient und Mitarbeitern gewährleistet?
Der Einlass in das Krankenhaus erfolgt nur über den Haupteingang mit Einlasskontrolle. Zutritt erhält der Besucher erst nach dem Betätigen der Glocke links neben der Tür. Beim Einlass erfolgt eine Abfrage nach Symptomen bzw. wird eine Temperaturkontrolle durchgeführt. Bei Auffälligkeiten oder Krankheitsanzeichen ist kein Besuch möglich. Der Besucher wird vom Klinikpersonal auf der Patientenliste dokumentiert.
„Wir hoffen und vertrauen auf das Verständnis von Patienten und Besuchern und gehen damit einen ersten Schritt der Lockerung,“ fügt Dr. Motzek-Noé an. Für ihn hat die Sicherheit oberstes Gebot. Niemand soll Angst vor einem Krankenhausaufenthalt haben müssen.