Corona in Niederbayern – Polizei informiert vor dem Osterwochenende

Symbolbild
zurück zur Übersicht
10.04.2020 09:48 Uhr
Straubing
STRAUBING/NIEDERBAYERN. Die Ausgangsbeschränkung in Bayern gilt nun seit drei Wochen. Anfängliche Unsicherheiten über die Auslegung der Vorschriften wurden mittlerweile überwiegend ausgeräumt. Die Polizei hofft daher auf ruhige Osterfeiertage mit wenigen Verstößen.

Einige Entscheidungen zur Ausgangsbeschränkung änderten sich in den vergangenen Tagen und Wochen. Der aktuelle Stand ist stets den Antworten auf häufig gestellte Fragen unter https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php (Link siehe Unten) zu entnehmen. Auch wenn zwischenzeitlich manche Einzelfälle großzügiger ausgelegt werden können, möchte die Polizei nochmals auf den Sinn hinter den Beschränkungen hinweisen. Die Ausbreitung des Corona-Virus soll eingedämmt werden. Dieses Ziel soll insbesondere durch die Vermeidung von Kontakt zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstands erreicht werden. Deswegen darf man die eigene Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe verlassen. Bitte halten Sie also auch bei erlaubten Ausgängen entsprechend Abstand von anderen Menschen und schränken Sie die Dauer Ihres Aufenthalt im öffentlichen Raum auf ein notwendiges Mindestmaß ein. Ihre Polizei wird auch am kommenden Osterwochenende konsequent, aber mit Maß und Ziel Kontrollen durchführen und die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung überwachen.

Im Laufe der vergangenen Woche konnten kaum relevante Veränderungen bei den Verstößen registriert werden. Die Zahl der geahndeten Zuwiderhandlungen gegen die Ausgangsbeschränkung pendelte sich auf einem Mittelwert von etwa 115 Anzeigen pro Tag ein. In der Woche zuvor musste die Polizei im Schnitt noch 107 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung ahnden. Da in der vergangenen Woche jedoch knapp 400 Kontrollen mehr als in der Woche zuvor durchgeführt werden konnten, ist die Ahndungsquote, also Verstöße im Verhältnis zu durchgeführten Kontrollen, in Woche 3 mit rund 18% leicht unter dem Wert der zweiten Woche mit 20%.

Insgesamt führte die niederbayerische Polizei täglich wieder etwa 6.400 Kontrollen zur Überwachung der Allgemeinverfügung durch und konnte damit an das Niveau der Vorwoche anknüpfen. Darunter waren beispielsweise auch 1.600 Kontrollen im Gastronomiebereich, wo nur 9 Verstöße zu verzeichnen waren. Die Polizei wird das Pensum am Osterwochenende beibehalten und besonderes Augenmerk auf verbotene Gruppenbildung und die Einhaltung des Mindestabstands legen. Wenn Sie draußen unterwegs sind, halten Sie Abstand zu anderen Personen und verabreden Sie sich nicht mit Freunden und Bekannten zu gemeinsamen Ausflügen! Bitte verzichte Sie auf Verwandtschaftsbesuche zu Ostern! Bewegung an der frischen Luft darf nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands erfolgen!


Besondere Vorkommnisse:
Die Polizei in Landshut hat mittlerweile in enger Abstimmung mit dem zuständigen Amtsgericht zwei Personen längerfristig in Gewahrsam genommen. Ein 27-Jähriger Syrer befand sich bereits von 28.03.2020-03.04.2020 wegen wiederholter Verstöße in Gewahrsam. Da er nach seiner Entlassung am Sonntag bereits erneut einen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung beging, ordnete das Amtsgericht Landshut Gewahrsam bis zum 13.04.2020 an. Gegen eine weitere 22-jährigen Libanesen aus Landshut wurde unabhängig vom Erstgenannten ein Gewahrsam bis zum 13.04.2020 angeordnet. Beide verbringen die Osterfeiertage nun in er Justizvollzugsanstalt Landshut. Auch er hat mehrfach gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen.

Die Polizei Niederbayern wird am Dienstag ein Fazit zum Osterwochenende veröffentlichen.

Polizeipräsidium NiederbayernStraubing

Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.



Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?