Kreistag einstimmig für Probebetriebsfortsetzung

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26.07.2018
Zwiesel
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Zwiesel. Im Mittelpunkt der Sommersitzung des Kreistages Regen stand der Bahnprobebetrieb auf der Linie Gotteszell-Viechtach. Einstimmig sprachen sich die Räte für die Fortsetzung des Probebetriebes aus, wobei dem Entschluss eine mehr als einstündige Diskussion vorausgegangen war.

Doch bevor es soweit war, mussten die Kreistagsmitglieder sich mit anderen Themen befassen. Christian Rindsfüßer (Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik) und Sabine Wenng (Arbeitsgruppe Sozialplanung und Altersforschung) stellten kurz das Seniorenpolitische Gesamtkonzept vor. Rindsfüßer berichtete von den verschiedenen Arbeitsschritten der Konzepterstellung. Von der Kommunalbefragung über das Begleitgremium bishin zur Beteiligung der örtlichen Experten waren bis zur endgültigen Fertigstellung viele Schritte notwendig. Die Kreisräte stimmten dem vorgelegten Konzept, bei einer Gegenstimme, zu und Landrätin Röhrl bedankte sich bei den Konzepterstellern für ihre Arbeit.

Einstimmig stimmten die Räte für die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet. Im Bereich von Arnetsried wurden bereits weitgehend bebaute Flächen herausgenommen. Damit soll eine künftige Bauleitplanung vereinfacht werden.

Im Anschluss daran wurde der Beteiligungsbericht, erstellt von der Kreisfinanzverwaltung, einstimmig genehmigt.

Danach hatte Christian Schmitz, der Vorstand der Arberlandkliniken, das Wort. Er informierte über die Planungen an der Arberlandklinik Zwiesel. Er sprach die Gesamtsituation an und stellte fest, dass in den nächsten 20, 30 Jahren eine Generalsanierung anstehe und dass man sich bereits jetzt darüber Gedanken machen müsse. Er bat um Zustimmung hier ohne Vorbedingungen in die Planungen zu gehen. In Viechtach habe man die Sanierung des Bestandes zur Bedingung gemacht, heute wisse man, dass ein Neubau günstiger gewesen wäre, so Schmitz weiter. Einstimmig begrüßten die Kreisräte die vorgeschlagene Vorgehensweise.

Auch die Einrichtung der psychiatrischen Institutsambulanz an der Arberlandklinik in Zwiesel durch den Bezirk Niederbayern sprach der Vorstand Schmitz an. Die Einrichtung werde im ehemaligen Personalwohnheim untergebracht. Die Planungen der Umbaumaßnahmen bedürfen der Unterstützung durch die Kreisverwaltung, da Teile des Gebäudes bisher nicht der Klinik gehören. Die Kreisräte beschlossen hier einstimmig die Unterstützung, so dass der Betrieb im Laufe des kommenden Jahres starten kann.

Schmitz informierte ferner darüber, dass die Parkplätze am Haus Zwiesel zu gering werden und bat um Zustimmung für die Planungen eines Parkplatzneubaus. Auf Anregung von Sigrid Weiß (Grüne), wird bei den Planungen auch geprüft, ob bereits bestehende Parkplätze, wie der Grenzlandparkplatz, genutzt werden könnten.

Ferner informierte Schmitz über die Hebammensituation in Zwiesel und berichtete davon, dass die Hebammen auch in Regen Sprechstunden für die ambulante Wochenbettbetreuung anbieten werden.

Zu guter Letzt sprach Schmitz auch den dritten Bauabschnitt an der Arberlandklinik in Viechtach an. Hier hoffe man, dass man nicht erst, wie bisher geplant, im März 2023 den Bau beenden kann, sondern bereits im Oktober 2022. Bei den Kosten rechnet er mit 22,72 Millionen Euro, wovon der Landkreis maximal 7,66 Millionen Euro selbst bezahlen muss.

Christian Schmitz (stehend), Vorstand der Arberlandkliniken, informierte über anstehende Maßnahmen, vorne (v.li.): Maria Dannerbauer, Günther Weinberger, Landrätin Rita Röhrl und der stellvertretende Landrat Willi Killinger.Christian Schmitz (stehend), Vorstand der Arberlandkliniken, informierte über anstehende Maßnahmen, vorne (v.li.): Maria Dannerbauer, Günther Weinberger, Landrätin Rita Röhrl und der stellvertretende Landrat Willi Killinger.


Nachdem die genannten Punkte alle ohne lange Diskussionen rasch abgehandelt waren, stand mit der Bahnlinie Gotteszell-Viechtach ein letzter Tagesordnungspunkt an. Hier hatte die Verwaltung einen Vorschlag vorgelegt, Helmut Brunner warb aber für einen weitergehenden Beschluss. Der vorgelegt war zwar von den Fraktionsvorsitzenden besprochen, stand aber nach Brunners Redebeitrag in der Diskussion. Brunner wünschte sich Verbesserungen entlang der Strecke und eine Zustimmung zum Ministeriumsvorschlag der dreijährigen Probebetriebsverlängerung zu den bisherigen Bedingungen. Einig waren sich alle darin, dass das Ziel nach wie vor der Dauerbetrieb ist und, dass man den Freistaat dazu bewegen müsse, die Kriterien für das Erreichen eines Dauerbetriebes zu verändern. „Die geforderten 1000 Personenkilometer werden wir sehr wahrscheinlich auch in drei Jahren nicht erreichen“, stellte Landrätin Röhrl fest. Sie forderte eine Verbesserung dahingehend, dass 1000 Fahrgäste am Tag das Entscheidungskriterium sein sollten. Auch dies sei eine hohe Hürde, aber die sei erreichbar.

In der Diskussion zeigte sich, dass alle Kreisräte eine Fortsetzung des Bahnbetriebes wünschten und so formulierten Röhrl und Brunner einen gemeinsamen Beschlussvorschlag, der einstimmig angenommen wurde.

 

Beschluss zum Bahnprobebetrieb:

1. Auf der Basis des Kreistagsbeschlusses vom 15.12.2014 und des daraus resultierenden Bürgerentscheids erfolgen die weiteren Beschlussfassungen zum Betrieb der Bahnlinie Gotteszell – Viechtach im Kreistag. Insoweit zieht der Kreistag die in § 36 der Geschäftsordnung vom 14.05.2014 dem WUT-Ausschuss übertragene Beschlusskompetenz in der Nahverkehrsplanung wieder an sich.

2. Der Kreistag des Landkreises Regen stimmt der Verlängerung des Probebetriebes auf der Bahnlinie Gotteszell - Viechtach um weitere drei Jahre bis September 2021 zu.

3. Ziel bleibt es weiterhin, alle Bahnübergänge an der Strecke Gotteszell - Viechtach verkehrssicher auszubauen und den ÖPNV im Landkreis zu optimieren. Ziel ist es, die Bahn für Pendler, Schüler, Einheimische und Feriengäste noch attraktiver zu gestalten.

4. Der Kreistag des Landkreises Regen fordert die Staatsregierung auf, das bisher geltende Kriterium zur Genehmigung eines Regelbetriebes von 1000 Personenkilometern pro Kilometer Streckenlänge deutlich zu reduzieren.

5. Die abzuschließende Vereinbarung mit der BEG wird um folgende Punkte ergänzt:

  • Sollten sich die Kriterien zur Einrichtung eines Probebetriebes ändern, wird dies im laufenden Vertrag berücksichtigt.
  • Ein 10%iger Eigenanteil des Landkreises Regen wird erst nach Ablauf des 5-jährigen erfolglosen Probebetriebs fällig.
  • Dem Landkreis Regen wird zugestanden, diesen möglichen Eigenanteil förderunschädlich bereits jetzt in ein ÖPNV-Konzept einzubringen.

6. Der von der BEG angekündigte Landkreisanteil am Bestellerentgelt für den Zeitraum 2016 bis 2018 in Höhe von ca. 967.000 € wird – soweit er die Haushaltsmittel 2018 übersteigt - als überplanmäßige Ausgabe genehmigt.

7. Die Landrätin wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der BEG zu unterzeichnen.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, das zum Vollzug dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.


- SB


Landratsamt RegenLandratsamt RegenRegen

Quellenangaben

Landratsamt Regen

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