Grenzpolizei Passau zieht Bilanz: Mehrere Straftaten bei Kontrolle auf der A3

Symbolbild
zurück zur Übersicht
Gefällt mir
10.04.2026
Passau
234 Klicks

Die Grenzpolizeiinspektion Passau hat am Donnerstag eine mehrstündige Schwerpunktkontrolle auf der Autobahn A3 in beide Fahrtrichtungen durchgeführt. Dabei konnten zahlreiche Verstöße festgestellt werden. Insgesamt registrierten die Beamten neun Straftaten, eine Verkehrsordnungswidrigkeit sowie vier Fahndungstreffer.

 

Im Fokus der Maßnahmen standen insbesondere grenzüberschreitende Kriminalität sowie Verstöße im Bereich des Waffen und Sprengstoffrechts.

 

Bereits zu Beginn der Kontrolle gegen 08:00 Uhr wurde ein Pkw mit rumänischer Zulassung überprüft. Beim 25-jährigen Fahrer fanden die Beamten ein verbotenes Pfefferspray, das sichergestellt wurde. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.

 

Gegen 09:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte am Hauptbahnhof Passau einen Fernreisebus. Ein 49-jähriger Fahrgast führte einen gefälschten moldauischen Führerschein mit sich. Zudem konnte er den Besitz eines hochwertigen Mobiltelefons nicht nachweisen. Außerdem bestand eine Fahndungsnotierung gegen ihn. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Hehlerei ein.

 

Bei einer weiteren Kontrolle gegen 11:00 Uhr entdeckten die Beamten in einem Pkw zwei verbotene Schlagringe. Der 43-jährige Fahrer muss sich ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Ein weiterer Fahrer wurde gegen 12:00 Uhr gestoppt. Der Mann war ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und zeigte drogentypische Auffälligkeiten. Ein Schnelltest bestätigte den Verdacht. Zudem fanden die Beamten eine geringe Menge Marihuana im Fahrzeug, das zuvor aus dem Ausland eingeführt worden war. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet. Den Fahrer erwarten mehrere Verfahren.

Am frühen Nachmittag stellten die Einsatzkräfte bei einem 32-jährigen Fahrer einen verbotenen Elektroschocker ohne Kennzeichnung sicher. Auch hier wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

 

Gegen 14:30 Uhr kontrollierten die Beamten einen weiteren Pkw. Der 33-jährige Fahrer konnte keinen gültigen Pass vorweisen und war unerlaubt eingereist. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er mit einer Grenzübertrittsbescheinigung entlassen.

Bei einer abschließenden Kontrolle gegen 14:45 Uhr stellten die Beamten zudem eine Fahndungsausschreibung im Zusammenhang mit einer Leasingunterschlagung fest.

 

Die Vielzahl und die Schwere der festgestellten Verstöße zeigen den Erfolg der Schwerpunktkontrolle und unterstreichen die Bedeutung solcher Maßnahmen für die Sicherheit im Grenzraum.


- JS


Polizeiinspektion PassauPolizeiinspektion PassauPassau

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.


Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?


Ähnliche Berichte




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler.com-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.