Am 28. November 2025 führte die Grenzpolizeiinspektion Passau eine umfangreiche Schwerpunktkontrolle zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität durch. Zwischen 18:00 und 02:00 Uhr wurden auf der BAB A3 in beide Fahrtrichtungen insbesondere der internationale Linienverkehr, die Betäubungsmittelkriminalität sowie Fälle illegaler Migration überwacht.
Insgesamt stellten die Beamtinnen und Beamten acht Straftaten, eine Ordnungswidrigkeit und drei Fahndungstreffer fest. Die Bandbreite der aufgegriffenen Delikte zeigte die Vielseitigkeit des Einsatzes.
Bereits gegen 18:50 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte einen Pkw mit niederländischer Zulassung in Fahrtrichtung Frankfurt. Im Fahrzeug fanden sie 15.000 Euro, die an mehreren Stellen versteckt waren. Der 42-jährige rumänische Fahrer machte keine nachvollziehbaren Angaben zur Herkunft des Geldes und war bereits wegen Eigentumsdelikten polizeibekannt. Aufgrund des Verdachts der Geldwäsche wurde der Betrag sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Rund eine Stunde später, gegen 21:00 Uhr, stoppten die Beamten einen weiteren Pkw mit niederländischer Zulassung in Richtung Österreich. Die Fahrerlaubnis des 28-jährigen ungarischen Fahrzeugführers war von den Behörden seines Heimatlandes für ungültig erklärt worden. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Parallel befand sich ein Linienbus auf der Strecke von Deutschland nach Rumänien in der Kontrolle. Im Gepäck eines 55-jährigen rumänischen Reisenden fanden die Beamtinnen und Beamten Diebesgut im Wert von mehreren hundert Euro. Der Mann gab an, die Gegenstände bei seinem Arbeitgeber in einer niederbayerischen Stadt entwendet zu haben. Das Diebesgut wurde sichergestellt und der Tatverdächtige nach Abschluss der Maßnahmen wieder entlassen.
Gegen 23:30 Uhr kontrollierte die Polizei einen Pkw mit spanischen Ausfuhrkennzeichen. Dabei stellte sich heraus, dass diese missbräuchlich verwendet wurden. Für das in Deutschland erworbene Fahrzeug wären deutsche Ausfuhrkennzeichen erforderlich gewesen. Den 46-jährigen rumänischen Fahrer erwarten Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Zwei sichergestellte Zwergspitz-Welpen der Grenzpolizeiinspektion Passau
Ein besonders aufsehenerregender Fall ereignete sich bereits um 19:45 Uhr, als ein Pkw mit bulgarischer Zulassung in Richtung Österreich überprüft wurde. Der 28-jährige albanische Fahrer hatte seinen visumfreien Aufenthalt im Bundesgebiet um mehrere Wochen überschritten und hielt sich somit illegal in Deutschland auf. Bei der 28-jährigen bulgarischen Beifahrerin entdeckten die Beamten zwei Zwergspitz-Welpen, die deutlich zu jung waren, um von der Mutter getrennt zu werden. Sie besaßen weder Impfungen noch Dokumente und waren aufgrund der niedrigen Temperaturen unterkühlt.
Die Welpen wurden durch einen Tierarzt erstversorgt und anschließend an eine Mitarbeiterin des zuständigen Tierheims übergeben, wo sie bis zum Vermittlungsalter artgerecht versorgt werden. Gegen die Beifahrerin wird wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Gegen den Fahrer wurde zudem ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise eingeleitet.
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte weitere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Die Sachbearbeitung im Zusammenhang mit der Geldwäsche übernahm die Kriminalpolizei Passau. Alle weiteren Fälle wurden vom Ermittlungsdienst der Grenzpolizeiinspektion Passau weitergeführt.

Grenzpolizeiinspektion Passau