Gegen einen 48-Jährigen aus Schöfweg wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellt, da dieser über ein halbes Jahr lang seinen aktuellen Wohnsitz nicht der zuständigen Behörde mitgeteilt hat. Nach dem Bundesmeldegesetz sind Personen verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Umzug bei der zuständigen Gemeinde an- bzw. umzumelden.
An neuer Wohnadresse nicht angemeldet
- KM
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