Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen im Landkreis Freyung-Grafenau dürfen derzeit nicht mehr abgehalten werden. Geflügelbörsen und Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind verboten.
Das Verbot gilt auch für Veranstaltungen mit Tauben.
Als Konsequenz aus der zunehmenden Zahl von Vogelgrippe-Fällen werden nun auch Ausstellungen und Märkte mit Geflügel in ganz Bayern verboten. Diese Entscheidung gab das Umweltministerium am Mittwochabend in München bekannt.
Für den Landkreis Freyung-Grafenau wird die Maßnahme durch eine Allgemeinverfügung angeordnet und tritt ab sofort in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt so lange, bis eine Gefährdung von Haus- und Nutzgeflügelbeständen durch infizierte Wildvögel ausgeschlossen werden kann. Sie ist im Amtsblatt Nr. 44 vom 18.11.2016 veröffentlicht.
Eine Verschleppung des H5N8 Virus soll dadurch in Geflügelhaltungen verhindert werden.
Ein Seuchenausbruch in einem Nutzgeflügelbestand hätte für den betroffenen und die umliegenden Geflügelhalter erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen.
Geflügel- und Taubenausstellungen derzeit verboten
- SB
Landratsamt Freyung-GrafenauFreyungQuellenangaben
Landratsamt Freyung-Grafenau
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