Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – ein neues Instrument zur Integration von Asylbewerbern

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06.10.2016
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Für diese neue, bis 2020 laufende bundesweite Arbeitsmarktinitiative stehen in Passau jährlich mindestens 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Für eine Vielzahl von geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive können damit im Agenturbezirk sinnstiftende Arbeitsgelegenheiten zeitnah eingerichtet werden.
Die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen bleibt auch bei gutem Arbeitsmarkt in Bayern eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Mit dem am 6. August in Kraft getretenen Bundesintegrationsgesetz werden Weichen gestellt, um asylsuchende Menschen bereits während des Asylverfahrens mit den Gepflogenheiten in Deutschland vertraut zu machen. Dazu hat der Gesetzgeber das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) aufgelegt. Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, das Bayerische Arbeitsministerium und die Agentur für Arbeit Passau wollen auf Basis dieses Programms Asylbewerbern eine sinnvolle Überbrückung von Wartezeiten während des Asylverfahrens anbieten und eine erste Heranführung an den Arbeitsmarkt ermöglichen. Nach aktuellem Sachstand kann für den Agenturbezirk Passau von rund 300 Teilnehmern im Jahresdurchschnitt ausgegangen werden. Rund ein Viertel der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen können in den Asylunterkünften zur Aufrechterhaltung und zum Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Großteil der FIM werden zusätzlich bereitgestellte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern sein.
Dr. Klaus Stein, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Passau, dazu: „Mit den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen erhalten Asylbewerber eine Möglichkeit sich zu orientieren, schneller die deutsche Sprache zu erlernen und sich mit den hiesigen Gepflogenheiten vertraut zu machen. Gleichzeitig leisten sie dadurch einen sinnvollen Beitrag zum Gemeinwohl.“ Stein appelliert an kommunale und gemeinnützige Träger, die neuen Möglichkeiten, Asylbewerber nach ihrer Ankunft für diese gemeinnützigen Arbeiten einzusetzen, auch intensiv zu nutzen. Gleichzeitig wird auch von den Asylsuchenden die Bereitschaft gefordert, diese Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen und damit ihren Integrationswillen zu unterstreichen. Bei den FIM handelt es sich um eine zusätzliche Förderung. Die bestehenden Fördermöglichkeiten werden davon nicht berührt. 


- SB


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Quellenangaben

Agentur für Arbeit Passau

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