Ladesäulen-Hersteller Technagon zu AFIR-Regelungen – das muss bei der Umsetzung beachtet werden

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11.02.2024
Grafenau, Haus i. Wald

Technagon, ein führender Hersteller von Ladestationen für den öffentlichen und halböffentlichen
Bereich, bereitet sich intensiv auf die bevorstehenden Regelungen der AFIR (Alliance for Infrastructure Regulations) vor, die ab dem 13. April dieses Jahres in Kraft treten werden. Der Fokus liegt dabei besonders auf den neuen Vorschriften im Bereich des Zahlungsverkehrs an Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Neben den Herstellern der Ladestationen stehen bei der Umsetzung der AFIR-Regelungen auch die Betreiber und Backend-Anbieter in der Pflicht.

 

Technagon Anzeige Dynamic QR Code

 

Forderungen und Umsetzung auf Seiten der Ladesäulenhersteller


Für Ladesäulenhersteller stehen zwei Forderungen der AFIR im Fokus – die Integration eines
universellen Bezahlterminals für Schnell-Ladepunkte ab 50 kW sowie die Möglichkeit der Bezahlung über dynamische QR Codes an Ladepunkten unter 50 kW Ladeleistung. Diese Anforderungen umzusetzen, stellt für die meisten Ladesäulenhersteller kein Problem dar. Technagon ermöglicht beispielsweise bereits seit knapp 2 Jahren die Integration eines universellen Bezahlterminals. Auch die Anzeige eines dynamischen QR Codes, der für jeden Lade- und Bezahlvorgang individuell generiert wird, ist bereits an den Vorgänger-Versionen der aktuellen Ladegeneration möglich.

 

 

Technagon Bezahlterminal anstelle Ladepunkt


Die neuen Regelungen reichen bis ins Backend


Mit funktionierender Hardware ist es in diesem Fall aber nicht getan, vor allem beim Thema QR Codes müssen auch Software-seitig die nötigen Vorkehrungen getroffen werden, was zu den
Herausforderungen für Betreiber und Backend-Hersteller angelangt führt.

 

 

Technagon Bezahlterminal in der Front

 


Manuel Pledl, CEO der Technagon GmbH zu den Herausforderungen der AFIR: „In zahlreichen Diskussionen werden aktuell nur die Hersteller der Ladetechnik in die Pflicht genommen. Dabei geht das Thema AFIR weit darüber hinaus. Wichtig ist zunächst, dass der Backend-Anbieter die Weitergabe der Daten für die Erstellung der dynamischen QR Codes unterstützt. Zudem müssen sich die Betreiber bereits frühzeitig um einen Ad-hoc Zahlungsanbieter kümmern, welcher die Landingpage zur Zahlungsabwicklung bereitstellen muss.“

 

Technagon Wallbox W40 mit Bezahlterminal


Um eine nahtlose und effiziente Integration der neuen Vorschriften zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit von Hersteller, Betreiber und Backend-Anbieter von zentraler Bedeutung. Die Hardware der Technagon Stationen ist bereits für die Anzeige dynamischer QR Codes oder die Einbindung eines zentralen Bezahlterminals gerüstet. Dies gilt auch für frühere Technagon
Ladegenerationen, eine Nachrüstung ist nicht nötig. In den kommenden Monaten steht die
Unterstützung der betroffenen Parteien im Fokus, um gemeinsam eine zügige Umsetzung der
Forderungen zu ermöglichen.

 

 

Technagon Ladestation P40 mit Bezahlterminal



Technagon GmbHFirmenpartner-PlatinWAIDLER Partner PlatinHaus i. Wald

Quellenangaben

Technagon GmbH

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