RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Informationen zum Dieselskandal

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28.05.2020
Passau
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RATIS ist eine Anwaltskanzlei neuen Typs, die sich auf die rechtliche Beratung von Menschen in bestimmten Lebenslagen fokussiert. Derzeit berät die Gesellschaft ihre Mandanten u.a. bei Kündigung von Arbeitsverhältnissen, bei Verkehrsunfällen oder Widerruf von Lebensversicherungen. Bezogen auf die Fallzahlen im Bereich Kündigung des Arbeitsverhältnisses zählt RATIS zu den führenden Kanzleien Deutschlands. Seit der Gründung im Jahr 2016 ist die Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Passau stark gewachsen und beschäftigt derzeit über 40 Mitarbeiter. RATIS berät Mandanten in ganz Deutschland über diverse Kommunikationswege und setzt auf umfangreiche Digitalisierung. So hat die innovative Kanzlei mit dem RATISBOT den ersten deutschen Roboteranwalt entwickelt.

Wieviele VW-Kunden vertritt Ratis?

Die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Passau vertritt aktuell gut 500 VW-Kunden aus ganz Deutschland im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal. Für 365 Mandanten wurde das Vergleichsangebot von VW angenommen. In den restlichen Fällen haben die Mandanten oder VW einen Vergleich im Rahmen der Musterfeststellungsklage abgelehnt. In diesen Fällen werden die Ansprüche im Rahmen von Individualklagen verfolgt.

Was bedeutet das neueste Urteil für unsere Mandanten?

Das Urteil des BGH betrifft zunächst einmal die Motorbaureihe EA189, die im Produktionszeitraum von 2007 bis 2015 in Dieselfahrzeugen von VW, Audi, Seat oder Skoda verbaut war.
Für die (auch ehemaligen) Eigentümer dieser Fahrzeuge, die das Fahrzeug vor dem Jahr 2016 gekauft haben, schafft das Urteil Klarheit darüber, dass VW diesen Käufern gegenüber wegen des Einbaus einer verbotenen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz verpflichtet ist. Mit der Entscheidung des BGH ist nunmehr auch klar, dass die Käufer eine Verzinsung dieses Schadensersatzanspruches in aller Regel erst ab Einreichung der Klage gegen VW beanspruchen können. Umgekehrt müssen sich die Käufer einen Ersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen. Trotzdem bleibt in aller Regel für den betroffenen Fahrzeugkäufer ein beachtlicher Betrag, der den Aufwand einer Rechtsverfolgung rechtfertigt.

Was wurde durch das Urteil nicht geregelt?

Weiterhin unklar ist, was für die Käufer gilt, die ihr Fahrzeug erst nach 2015 gekauft haben. Denn hier vertreten nach wie vor einige Gerichte die Auffassung, dass VW wegen der im Jahr 2015 geleisteten Aufklärungsarbeit keine sittenwidrige Schädigung mehr vorgeworfen werden könne.
Unklar ist auch immer noch, wann die Ansprüche gegen VW im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation verjähren. Sicher ist insoweit nur, dass Verjährung in allen Fällen eingetreten ist, in denen der Kauf bereits 10 Jahre und länger zurückliegt und zwischenzeitlich keine Maßnahmen getroffen wurden, um die Verjährung zu hemmen (sog. verjährungshemmende Maßnahme). Eine solche verjährungshemmende Maßnahme ist bzw. war z.B. die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage.

Was können Betroffene nun tun?

Alle Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, die ihr Fahrzeug vor 2016 erworben und keinen Vergleich mit VW geschlossen haben, können mit der Rückendeckung der Entscheidung des BGH nahezu risikolos gegen VW auf Schadensersatz klagen. Dies gilt auch für die Käufer, die den mit VW geschlossenen Vergleich noch innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt dabei erst mit der Mitteilung von VW über das Zustandekommen des Vergleichs.
Aber auch alle diejenigen, die bis dato noch nichts unternommen haben und bei denen der Fahrzeugkauf noch keine 10 Jahre zurückliegt, haben infolge der BGH-Entscheidung nunmehr verbesserte Chancen, einen Schadensersatz gegen VW zu erstreiten. Insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Auseinandersetzung mit VW übernimmt, sollte man die berechtigte Aussicht auf Schadensersatz wahren und einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Was viele nicht wissen: auch ein Verkehrsrechtsschutz deckt die Kosten eines Verfahrens gegen VW regelmäßig ab. Die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung klären die meisten Anwälte zudem im Vorfeld einer Beauftragung kostenlos.

Rechtsanwalt Sven Galla berät kompetent und transparent rund um den VW Dieselskandal und steht Ihnen auf Wunsch in allen Phasen des Klageprozesses zur Seite.
Rechtsanwalt Sven Galla berät kompetent und transparent rund um den VW Dieselskandal und steht Ihnen auf Wunsch in allen Phasen des Klageprozesses zur Seite.

Was sollte man tun, wenn man nicht rechtsschutzversichert ist?

In den Fällen, in denen man auf eigenes Kostenrisiko streiten müsste, raten wir regelmäßig an, zunächst die für Juli 2020 angekündigten weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in der Dieselthematik abzuwarten und darauf zu setzen, dass dann auch über die noch offenen Fragen eine Klärung erzielt wird.
Ebenfalls noch im Sommer dieses Jahres ist mit einer richtungsweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Abgasmanipulationen auch im Hinblick auf andere Dieselmotoren und Hersteller zu rechnen. Aus derzeitiger Warte ist damit zu rechnen, dass sich mit der Entscheidung des EuGH die Problematik noch deutlich ausweiten wird und dann Schadensersatz mit berechtigter Aussicht auf Erfolg auch im Hinblick auf andere Fahrzeuge des VW Konzerns oder anderer Hersteller geltend gemacht werden können.
Die Frage, wie sich ein Käufer eines betroffenen Dieselfahrzeugs jetzt sinnvoller Weise verhalten sollte, um seine Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller zu wahren und wie hoch diese Ansprüche in seinem Fall ausfallen, beantworten viele mit der Thematik vertraute Anwaltskanzleien – so auch die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Passau – im Rahmen einer individuellen ersten Beratung kostenlos und ohne weitergehende Verpflichtung (Kontakt: diesel@ratis.de oder 0851 986130-26).

WICHTIGE Hinweise für unternehmer

Im Rahmen der Musterfeststellungsklage wurden bislang ausschließlich Verbraucher berücksichtigt; gewerblich genutzte Fahrzeuge konnten nicht angemeldet werden. Dennoch haben auch viele Unternehmer Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein Firmenfahrzeug oder gar der ganze Fuhrpark betroffen ist. Für sie lohnt es sich die firmeneigenen Fahrzeuge zu prüfen, insbesondere da nicht nur Fahrzeuge der Marke VW betroffen sind. Genau wie Privatpersonen können Unternehmer ihre Fragen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung mit einem Anwalt besprechen. Hilfe findet man z.B. unter https://ratis.de/vw-abgasskandal-schadensersatz/.


- SB


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Quellenangaben

RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Magdalena Gruber

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