Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), Christian Ernst, hat gemeinsam mit dem Praxisanleiter Jonas Faber von der Malteserwache Pankofen Notfallsanitäter und Rettungsassistenten von BRK und MHD zur Delegation heilkundlicher Maßnahmen im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Straubing-Bogen geschult. Zuvor fanden bereits Schulungen bei den BRK-Kreisverbänden Deggendorf, Regen und Straubing statt.
Der Beruf des Notfallsanitäters hat in Deutschland den bisherigen Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst und gehört zu den Gesundheitsfachberufen. Bis 2021 können die bisherigen Rettungsassistenten/innen noch eine Ergänzungsprüfung zum/zur Notfallsanitäter/in ablegen. Ab 2024 ist gesetzlich gefordert, dass auf jedem Rettungswagen in Deutschland mindestens ein/e Notfallsanitäter/in eingesetzt ist. Bereits 2015 wurde in Bayern die zweijährige Rettungsassistentenausbildung durch die dreijährige Notfallsanitäterausbildung abgelöst. Die Ausbildung findet dual an den Berufsfachschulen, in einer Lehrrettungswache und in Kliniken statt.
Die Teilnehmer der Schulung mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, Christian Ernst (ganz vorne links).
Die Notfallsanitäter/innen beurteilen den Gesundheitszustand von Patienten, erkennen lebensbedrohliche Zustände und ergreifen erste erforderliche Maßnahmen um diese abzuwehren und überbrücken so die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes. Bei dieser Schulung ging es aber um eigenständiges Durchführung von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden. Diese wurden von allen bayerischen ÄLRD konsentiert und sind bayernweit einheitlich gültig. Diese werden einem kontinuierlichen bayernweiten Monitoring der ÄLRD auch mit künftiger Auswertung der elektronischen Einsatzdokumentation unterliegen. Sobald dieses Monitoring in Bayern eingeführt ist, werden die Notfallsanitäter/innen auch im Rettungsdienstbereich Straubing bei nicht lebensbedrohlichen Zuständen eigenständig tätig werden.
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