Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern - Hinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern

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27.12.2018 14:45 Uhr
Straubing
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Weitere Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Hinweise zum Erkennen von zugelassenem Silvesterfeuerwerk finden Sie auch unter www.polizeiberatung.de (Link siehe unten).

Der Umgang mit nicht vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung, oder anderen nationalen Zertifizierungsstellen zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen sind hier möglich.

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Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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