Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern - Hinweise des Polizeipräsidiums Niederbayern
Weitere Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern und Hinweise zum Erkennen von zugelassenem Silvesterfeuerwerk finden Sie auch unter www.polizeiberatung.de (Link siehe unten).
Der Umgang mit nicht vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung, oder anderen nationalen Zertifizierungsstellen zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen sind hier möglich.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubing
Quellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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