Informationen des Landratsamtes zu Pflanzenschutzmittel-Untersuchungen

zurück zur Übersicht
Gefällt mir
23.08.2017
Freyung
2159 Klicks

Nachdem in den letzten Wochen vermehrt regionale Wassergenossenschaften (auch aus unserem Landkreis) auf die Probleme der Pflanzenschutzmittel-Untersuchungen in Umfang und Häufigkeit bei Trinkwasserversorgungsanlagen mit in Waldgebieten gelegenen Wassergewinnungsanlagen hingewiesen haben, hat sich Landrat Sebastian Gruber zur weiteren Abstimmung und Klärung an die die höheren Gesundheitsbehörden gewandt. Er bat dabei um eine Konkretisierung beim Vollzug der Trinkwasserverordnung durch die zuständigen Gesundheitsämter, mit dem Ziel, eine sachgerechte, nachvollziehbare, unbürokratische und bayernweit einheitliche Vorgehensweise herbeizuführen.
Nun liegt in dieser Sache aktuell die präzisierende Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gegenüber dem Landratsamt Freyung-Grafenau, allen weiteren Gesundheitsämtern sowie den Wasserwirtschaftsämtern vor:
Auf die Untersuchung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Trinkwasserversorgungsanlagen mit in Waldgebieten gelegenen Wassergewinnungsanlagen kann verzichtet werden, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

  • Das Einzugsgebiet muss gesichert ausschließlich bewaldet sein (die Tatsache, dass eine Quelle im Wald liegt, bedeutet nicht automatisch, dass das gesamte Einzugsgebiet im Wald liegt); es dürfen keine anderen Nutzungen, wie z. B. landwirtschaftliche Flächen, Bahngleise, Sportanlagen etc. vorhanden sein.
  • Die Aussage „gesichert“ ist bei Vorhandensein eines entsprechenden hydrogeologischen Gutachtens oder einer amtlichen hydrogeologischen Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes gegeben.
  • Es dürfen keine Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Anwendung von PSM schließen lassen. Der Wasserversorger ist verpflichtet, Informationen über die Ausbringung von PSM durch die Forstbetriebe einzuholen und Erkenntnisse an die Wasserwirtschafts- bzw. Gesundheitsverwaltung weiterzugeben.

Zu beachten ist weiterhin:
Haben die Wasserversorger, das Wasserwirtschaftsamt oder das Gesundheitsamt Erkenntnisse, dass derzeit oder in der Vergangenheit PSM ausgebracht worden ist, kann auf PSM-Untersuchungen nicht verzichtet werden.
Wird aus oben genannten Gründen auf PSM untersucht und werden keine PSM nachgewiesen, kann auf weitere PSM-Untersuchungen erst dann verzichtet werden, wenn keine anderen Anwendungen erfolgen und eine gesicherte Datenbasis vorhanden ist. Sind die Nutzungsverhältnisse im Einzugsgebiet nicht bekannt, ist auf die gesamte Parameterliste zu untersuchen.
Die betroffenen Wassergenossenschaften werden über diese konkretisierte Vorgehensweise zur Untersuchung von PSM in Trinkwasserversorgungsanlagen mit in Waldgebieten gelegenen Wassergewinnungsanlagen noch gesondert informiert.
„Kleine Wasserversorger sind wichtig und leisten einen wertvollen Beitrag zur heimischen Trinkwasserversorgung. Daher ist uns eine sachgerechte und unbürokratische Vorgehensweise der Vollzugsbehörden in dieser Sache auch ein besonderes Anliegen“, so Landrat Sebastian Gruber.


- DT


Landratsamt Freyung-GrafenauLandratsamt Freyung-GrafenauFreyung

Quellenangaben

Landratsamt Freyung-Grafenau

Sie möchten Ihren Bericht regional bewerben?

Alle Informationen und Ihren Ansprechpartner finden Sie HIER.


Kommentare

Bitte registrieren Sie sich um hier Kommentare eintragen zu können!
» Jetzt kostenlos Registrieren oder haben Sie Loginprobleme?


Ähnliche Berichte




Diese Webseite verwendet Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Um die Funktionen unserer Webseite vollumfänglich Nutzen zu können, willigen Sie bitte in deren Nutzung ein.

Akzeptieren und schließen
Alle Cookies akzeptieren Alle ablehnen Cookie-Einstellungen anpassen
Cookie-Erklärung Über Cookies
Notwendig Statistiken

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Name Anbieter Zweck Ablauf
cookieinfoWAIDLER.COMSpeichert die Benutzereinstellungen zu den Cookies.90 Tage
waidler-sessionWAIDLER.COMEindeutige ID, die die Sitzung des Benutzers identifiziert.Session

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Name Anbieter Zweck Ablauf
_gaWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.2 Jahre
_ga_*WAIDLER.COMEnthält eine zufallsgenerierte User-ID. Anhand dieser ID kann Google Analytics wiederkehrende User auf dieser Website wiedererkennen und die Daten von früheren Besuchen zusammenführen.2 Jahre
_gatWAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken1 Tag
_gat_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gac_*WAIDLER.COMWird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken2 Jahre
_gidWAIDLER.COMRegistriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren.1 Tag
IDEWAIDLER.COMVerwendet von Google DoubleClick, um die Handlungen des Benutzers auf der Webseite nach der Anzeige oder dem Klicken auf eine der Anzeigen des Anbieters zu registrieren und zu melden, mit dem Zweck der Messung der Wirksamkeit einer Werbung und der Anzeige zielgerichteter Werbung für den Benutzer.1 Jahr
AMP_TOKENWAIDLER.COMNutzer-ID für AMP Tracking1 Jahr
FPIDWAIDLER.COM2 Jahre
test_cookieWAIDLER.COMVerwendet, um zu überprüfen, ob der Browser des Benutzers Cookies unterstützt.15 Minuten
ads/ga-audiencesWAIDLER.COMUsed by Google AdWords to re-engage visitors that are likely to convert to customers based on the visitor's online behaviour across websites.Session
NIDWAIDLER.COMNutzerpräferenzen und Werbung, Registriert eine eindeutige ID, die das Gerät eines wiederkehrenden Benutzers identifiziert. Die ID wird für gezielte Werbung genutzt.1 Jahr
_gcl_auWAIDLER.COMConversion-Tracking und Anzeigenmessung90 Tage
_gcl_awWAIDLER.COMZuordnung von Conversions zu Ads-Klicks90 Tage
_gcl_dcWAIDLER.COMConversion-Tracking (Display & Video 360)90 Tage
ANIDWAIDLER.COMWerbe-Tracking1 Jahr
Einstellungen speichern

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis.

Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.

Bitte geben Sie Ihre Einwilligungs-ID und das Datum an, wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren.