Nachbarschaftsdienste für Pflegebedürftige: Abrechnung über Pflegekasse möglich

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04.02.2026
Freyung
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In ländlichen Regionen ist es selbstverständlich, dass Nachbarn, Freunde oder Bekannte Menschen unterstützen, die im Alltag Hilfe benötigen. Diese sogenannten „Nachbarschaftsdienste“ erfolgen häufig unentgeltlich. Seit 2021 besteht jedoch die Möglichkeit, solche Unterstützungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen mit der Pflegekasse abzurechnen.


Einzelpersonen, die pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 unterstützen, können eine finanzielle Anerkennung erhalten, sofern sie eine entsprechende Schulung absolvieren. Voraussetzung ist
außerdem, dass die unterstützende Person weder verwandt noch verschwägert bis zum zweiten Grad mit der betreuten Person ist. In Frage kommen damit unter anderem Bekannte, Freunde oder Verwandte ab dem dritten Verwandtschaftsgrad, etwa Nichten oder Neffen.


Um interessierten Helferinnen und Helfern diese Möglichkeit zu eröffnen, bietet das Landratsamt Freyung-Grafenau am Donnerstag, 23. April 2026, von 10:00 bis 16:00 Uhr eine kostenfreie Schulung im Landratsamt Freyung (großer Sitzungssaal), Grafenauer Straße 44, an.


Zu den abrechenbaren Tätigkeiten zählen unter anderem gemeinsame Spaziergänge, Freizeitgestaltung, Gespräche oder Vorlesen sowie die Begleitung zu Terminen, Veranstaltungen und sozialen Treffen. Bereits wenige Stunden gemeinsamer Zeit können für pflegebedürftige Menschen eine große Bereicherung darstellen. Pro betreuter Person stehen hierfür monatlich bis zu 131 Euro zur Verfügung. Eine Einzelperson darf maximal drei pflegebedürftige Personen unterstützen und diese Leistungen über die Pflegekasse abrechnen.


Die Schulung richtet sich sowohl an neue Interessierte als auch an Personen, die bereits unentgeltlich helfen. Ziel ist es, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstständiges Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Angesichts des steigenden Unterstützungsbedarfs werden in den Gemeinden dringend weitere Helferinnen und Helfer gesucht.

 

Nahaufnahme: Eine jüngere Hand hält liebevoll die Hand einer älteren Person, die auf dem Schoß sitzt. Die Szene strahlt Fürsorge und Nähe aus.
Persönliche Zuwendung und Unterstützung sind ein wichtiger Bestandteil der Nachbarschaftshilfe für pflegebedürftige Menschen.

 

Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt.
Anmeldung per E-Mail an senioren@landkreis-frg.de oder telefonisch Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr unter 08551 / 57-1607.


Die Schulung wird gemeinsam vom Koordinationsbüro für Senioren und der Gesundheitsregion plus organisiert. Weitere Informationen unter www.einzelperson-bayern.de.


- JS


Landratsamt Freyung-GrafenauLandratsamt Freyung-GrafenauFreyung

Quellenangaben

Landratsamt Freyung-Grafenau; Foto: pixabay/sabinevanerp

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