„Nachbarschaftsdienste“ für pflegebedürftige Personen können bei der Pflegekasse abgerechnet werden

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03.03.2025
Freyung
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Das Landratsamt Freyung-Grafenau bietet dazu eine kostenfreie Schulung im Bürgerhaus Waldkirchen an.

In ländlichen Regionen ist es selbstverständlich, dass Nachbarn, Freunde oder Bekannte helfen, wenn jemand Unterstützung im Alltag benötigt. Oft erfolgen diese „Nachbarschaftsdienste“ unentgeltlich. Doch seit 2021 können auch Einzelpersonen, die pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 unterstützen, ihre Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen – vorausgesetzt, sie absolvieren eine entsprechende Schulung.

 

Wichtig ist, dass die unterstützende Person nicht bis zum 2. Verwandtschaftsgrad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein darf. Das bedeutet, dass enge Verwandte, wie Eltern, Kinder oder Geschwister, ausgeschlossen sind. Erlaubt sind jedoch weiter entfernte Verwandte, wie Nichten und Neffen, sowie nicht verwandte Personen, wie Freunde oder Bekannte.

 

Um interessierten Helferinnen und Helfern diese Möglichkeit zu eröffnen, bietet das Landratsamt Freyung-Grafenau am Mittwoch, den 2. April 2025, von 10:00 bis 16:30 Uhr eine kostenfreie Schulung im Bürgerhaus Waldkirchen (Ringmauerstraße 14, 94065 Waldkirchen) an.

 

Bereits wenige Stunden gemeinsame Zeit können für hilfebedürftige Menschen eine große Bereicherung 
sein. Um noch mehr Helferinnen und Helfer zu motivieren, bietet das Landratsamt eine kostenfreie Schulung zum Thema im Bürgerhaus Waldkirchen an.

 

Zu den abrechenbaren Tätigkeiten gehören Dinge wie Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Einkaufen, die Begleitung bei Arzt- und Behördengängen oder auch das Gestalten von Aktivitäten, wie Spaziergänge oder sonstige Freizeitgestaltung, das Führen von Gesprächen oder Vorlesen sowie die Begleitung zu Veranstaltungen und sozialen Treffen.

 

Bereits wenige Stunden gemeinsame Zeit können für hilfebedürftige Menschen eine große Bereicherung sein. Pro betreuter Person stehen dafür monatlich bis zu 131 Euro zur Verfügung. Eine Einzelperson darf maximal drei pflegebedürftige Personen unterstützen und diese Aufwendungen anschließend über die Pflegekasse abrechnen. Voraussetzung ist die Teilnahme an der kostenfreien Schulung. Sie richtet sich sowohl an neue Interessierte als auch an diejenigen, die bereits unentgeltlich helfen.

 

Warum lohnt sich eine Teilnahme?
Die Schulung ermöglicht es Helferinnen und Helfern, einen wichtigen Beitrag zu leisten und gleichzeitig eine finanzielle Anerkennung für ihr Engagement zu erhalten. Sie trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Da immer mehr Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Handicap auf Unterstützung angewiesen sind, werden in den Gemeinden dringend weitere Helferinnen und Helfer gesucht.

 

Anmeldung erforderlich!


Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt. Daher ist eine Anmeldung erforderlich unter E-Mail: senioren@landkreis-frg.de oder per Telefon Montag bis Donnerstag, 08:00 – 12:00 Uhr, unter +49 8551 57 16 07.

Die Schulung wird gemeinsam organisiert vom Koordinationsbüro für Senioren (Herr Christian Fiebig) und der GesundheitsregionPlus (Herr René Kurtz). Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.einzelperson-bayern.de
 


- KM


Veranstaltungen
„Nachbarschaftsdienste“ für pflegebedürftige Personen Schulung„Nachbarschaftsdienste“ für pflegebedürftige Personen SchulungMi., 02.04.2025 von 10:00 bis 16:30 Uhr | Bürgerhaus Waldkirchen | Waldkirchen

Landkreis Freyung-GrafenauLandkreis Freyung-GrafenauFreyung

Quellenangaben

Landkreis Freyung-Grafenau
Foto: Pixabay/Sabine van Erp

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