Beschlüsse aus den Sitzungen des Deggendorfer Stadtrats und Verwaltungsausschusses

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14.11.2025
Deggendorf
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Am 12. November 2025 trat der Deggendorfer Verwaltungsausschuss zu seiner vierten Sitzung des Jahres zusammen. Dabei wurden mehrere wegweisende Entscheidungen getroffen sowie laufende Projekte beraten.

 

Eine große Gruppe von Menschen steht auf einer Bühne in mehreren Reihen. Im Hintergrund ist eine große Leinwand mit sportlichen Silhouetten zu sehen, die zu einer Sportlerehrung einlädt.
Sportlerehrung 2025 in Deggendorf

 

Beschaffung einer mobilen Bühne für Veranstaltungen der ILE Donau-Isar
Die Stadt Deggendorf übernimmt – vorbehaltlich einer LEADER-Förderung – die Projektträgerschaft für die Anschaffung einer mobilen Bühne. Die Gesamtkosten sind mit rund 72.471 Euro veranschlagt, die Mittel sollen im Haushalt 2026 bereitgestellt werden. Ziel ist es, die zahlreichen Veranstaltungen im Gebiet der ILE Donau-Isar künftig flexibler und kostengünstiger ausstatten zu können.

 

Angepasste Richtlinien zur Sportlerehrung
Der Ausschuss hat die „Richtlinien für die Ehrung von Leistungen und Verdiensten auf dem Gebiet des Sports“ überarbeitet. Bislang wurde die Ehrennadel der Stadt Deggendorf nur einmal vergeben, unabhängig von weiteren sportlichen Erfolgen. Künftig sollen alle herausragenden Leistungen erneut gewürdigt werden. Die Stadt möchte damit die kontinuierlichen Erfolge ihrer Athletinnen und Athleten stärker honorieren.

 

Überplanmäßige Ausgaben für die Abwasserabgabe genehmigt
Im Haushalt 2025 waren für die Abwasserabgabe 150.000 Euro vorgesehen. Aufgrund der verzögerten Fertigstellung der Ortskanalisation „Görgen“ und der damit verbundenen Zinsbelastungen reichen diese Mittel nicht aus. Der Ausschuss bewilligte eine überplanmäßige Ausgabe von 41.111,41 Euro. Die Fertigstellung der Maßnahme wird nun für 2026 erwartet.

 

Neue Entschädigungssätze für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 wurde das Erfrischungsgeld neu festgelegt. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten künftig 75 Euro. Bei einer möglichen Stichwahl am 22. März beträgt die Entschädigung 40 Euro. Der Landkreis Deggendorf übernimmt die Hälfte des Erfrischungsgeldes – bis maximal 60 Euro pro Wahlvorstandsmitglied. Für den Einsatz außerhalb des eigenen Stimmbezirks wird zusätzlich eine Fahrtkostenerstattung gewährt. Sollte eine Stichwahl ausschließlich die Landratswahl betreffen, legt der Landkreis die Höhe der Entschädigung eigenständig fest.

 


- KM


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Quellenangaben

Stadt Deggendorf

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