Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau kontrollierten gestern, gegen 14.30 Uhr, auf der BAB 3 im Rahmen der Schleierfahndung einen Pkw mit deutschem Kennzeichen. Im Zuge der Überprüfung des Fahrers, einem 46-jährigen Ungarn, stellte sich heraus, dass gegen diesen eine Fahrerlaubnissperre bestand. Somit war der von ihm vorgezeigte Führerschein ungültig, seine Weiterfahrt wurde beendet. Der 46-jährige muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Grenzpolizeiinspektion PassauPassauQuellenangaben
Grenzpolizeiinspektion Passau
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