Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau konnten gestern im Verlauf des Tages zwei Pkw-Fahrer ohne Fahrerlaubnis aus dem Verkehr ziehen.
Gegen 16.30 Uhr reiste ein 22-jähriger Ukrainer mit seinem Pkw am Grenzübergang Neuhaus am Inn, Neue Brücke in das Bundesgebiet ein und wurde hierbei einer Grenzkontrolle unterzogen. Neben seinem Reisepass zeigte der junge Mann einen ukrainischen Führerschein vor, welchen die fachkundigen Fahnder jedoch schnell als Totalfälschung erkannten. Das Falsifikat wurde sichergestellt, die Weiterfahrt des 22-jährigen vor Ort unterbunden und ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Gegen 23.30 Uhr stoppte ein Streifenbesatzung auf der BAB 3 einen Kleintransporter mit deutscher Zulassung. Der Fahrer, ein 33-jähriger Bulgare, konnte keinerlei Ausweisdokumente vorzeigen, seinen Führerschein hatte er ebenfalls vergessen. Nachdem seine Identität geklärt war, ergab die Überprüfung seiner französischen Fahrerlaubnis, dass diese in Deutschland nicht gültig ist. Folglich muss sich nun auch der 33-jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Grenzpolizeiinspektion Passau