Am gestrigen Mittwoch, gegen 12.00 Uhr, kontrollierten Angehörige der Grenzpolizeiinspektion Passau im Rahmen der Schleierfahndung auf der BAB A3 den Fahrer eines Kleintransporters mit bulgarischer Zulassung. Die Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Datenbestand ergab, dass gegen den 35-jährigen Bulgaren ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bestand. Durch die Zahlung der geforderten Geldstrafe im mittleren dreistelligen Bereich konnte der Mann jedoch eine Inhaftierung abwenden. Folglich wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.