Eine 43-jährige Mazedonierin wurde gestern, gegen 10.00 Uhr bei der Einreise in Neuhaus am Inn, Neue Brücke, einer Grenzkontrolle unterzogen. Als die Beamten die Personalien der in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Frau überprüften, stellte sich heraus, dass gegen diese zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Hamburg bestanden. Die 43-jährige wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt und anschließend an eine umliegende Justizvollzugsanstalt überstellt.
Haftbefehl vollstreckt - an Justizvollzugsanstalt überstellt
- JS
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