Eine 49-Jährige Geschädigte inserierte verschiedene Artikel auf einer Internetplattform. Ein bislang Unbekannter zeigte für Ihre Artikel Interesse und täuschte vor, einen der Artikel mit der Option „sicher bezahlen“ kaufen zu wollen. Daraufhin öffnete sich am Computer der Geschädigten eine Eingabemaske, in der die Geschädigte aufgefordert wurde, ihre Kreditkartendaten einzugeben. Danach öffnete sich ihre eigene Bank-App, bei der sie sich via Face-ID identifizierte. Im Anschluss fand keine Überweisung des vermeintlichen Käufers statt, sondern zwei unberechtigte Abbuchen bei der Geschädigten. Der 49-Jährigen Geschädigten entstand ein finanzieller Schaden von insgesamt ca. 3200 Euro. Die Polizei warnt eindringlich bei ähnlich gelagerten Fällen sensible Daten über das Internet preis zu geben.
Geschädigte fällt im Internet auf die Bezahloption „sicher bezahlen“ rein
- JS
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