Am 30.03.2024 stellte eine Streife der Polizeiinspektion Regen fest, dass im Laufe des Vormittags Anwohner an der Hauptstraße einen morschen Baum gefällt und eine Hecke zurückgeschnitten hatten. Sie gaben an, dass sie verhindern wollten, dass der Baum auf die Straße fällt und die Hecke ein Verkehrszeichen verdeckte. Lt. Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit von 01. März bis zum 30. September allerdings verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder zu beseitigen. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann eine empfindliche Geldbuße nach sich ziehen. Der Sachverhalt wird dem Landratsamt Regen zur Prüfung vorgelegt.
Ohne Genehmigung Hecke zurückgeschnitten
- JS
Polizeiinspektion PassauPassau
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