Am Samstag, 23.03.24, gegen 17.20 Uhr, konnte ein 41jähriger serbischer PKW -Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Es stellte sich dabei heraus, dass dieser seit über einem halben Jahr seinen ständigen Wohnsitz in der BRD innehat, jedoch seine Fahrerlaubnis nicht umschrieben ließ. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, indem der Fahrzeugschlüssel einbehalten wurde.
Zulange in der BRD - Fahrerlaubnis wurde nicht umgeschrieben
- JS
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