MdL Ebner will Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten

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07.12.2023
München

"Aktuell zur Unterstützung des kommunalen Winterdienstes hilfreich" – Rechtsgrundlage besteht bereits

 

Geht es nach dem örtlichen CSU-Landtagsabgeordneten Dr. Stefan Ebner, so sollten Asylbewerber schon bald zur Unterstützung der Kommunen im Rahmen gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden. Angesichts des jüngsten Wintereinbruchs wäre beispielsweise eine Unterstützung der Bauhöfe beim Schneeräumen denkbar, wie der Abgeordnete ausführt. Die rechtlichen Voraussetzungen einer derartigen Verpflichtung von Asylbewerbern sieht Dr. Ebner derweil bereits gegeben, wie er gestern im Bayerischen Landtags ausführte.

"Asylbewerber, die unseren Schutz genießen, sollen sich auch daran beteiligen, dass dieses wunderbare Land, das sie schützt, weiter gut funktioniert", ist MdL Dr. Stefan Ebner überzeugt und stellt zudem fest: "Unsere Bevölkerung leistet einen enormen Beitrag, dass die Geflüchteten hier in Sicherheit sind. Da kann eine Gegenleistung erwartet werden. Und der Wintereinbruch ist die beste Gelegenheit dazu: Unsere Einsatzkräfte leisten enormes. Alle gehen über die Belastungsgrenzen hinaus, bei der Feuerwehr, beim Winterdienst, bei den Rettungskräften. Solidarität und Nächstenliebe sind keine Einbahnstraße."

Ist ein Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung im Sinne des § 44 des Asylverfahrensgesetzes oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht, sollen gemäß § 5 des Asylbeweberleistungsgesetz (AsylbLG) bereits nach bestehendem Recht so genannte "Arbeitsgelegenheiten" zur Verfügung gestellt werden, um die eigene Einrichtung und Unterkunft aufrecht zu erhalten. Asylbewerber, die Leistungen empfangen, arbeitsfähig, aber nicht erwerbstätig sind, sind demnach bereits jetzt zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Diese rechtliche Möglichkeit müsse nun auch genutzt und eingefordert werden, betont Dr. Ebner.

 

 

Im Übrigen sollen laut Gesetz soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern diese Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Ein Einsatz für den kommunalen Winterdienst müsse demzufolge zulässig sein, ist der Abgeordnete überzeugt. Und es entsteht damit auch kein Wettbewerb zu privaten Anbietern. Wird die Tätigkeit unbegründet abgelehnt, besteht kein weiterer Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, analog zu den Regelungen im Bereich der Sozialhilfe.

Für Dr. Stefan Ebner ist aber auch klar: "Der Aufruf zur gemeinnützigen Arbeit darf nicht zu einem weiteren bürokratischen Rattenschwanz in den Verwaltungen führen und zusätzliche personelle Ressourcen bündeln. Die Mitarbeiter sind dort ohnehin am Limit. Hier brauchen wir dann pragmatische Lösungen, wenn sich jemand verweigert."

Im Allgemeinen ist der Stimmkreisabgeordnete für Regen und Freyung-Grafenau der Meinung, dass es hierzulande einen komplett neuen Asylkurs bis hin zur kompletten Überarbeitung des Asylrechts braucht. Hierbei müsse man auch pragmatische neue Ansätze in die Debatte einbringen. Beispielsweise könne man darüber nachdenken, statt bürokratischer Sanktionen bei der Verweigerung gemeinnütziger Arbeit ein einfaches Belohnungsmodell einzuführen. "Wer viel und regelmäßig gemeinnützig arbeitet, könnte somit "Pluspunkte" sammeln, die sich dann positiv auf die Bleibeperspektive auswirken", meint der Abgeordnete.


- SB



Quellenangaben

Abgeordnetenbüro Dr. Stefan Ebner, MdL

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