Gespräch mit MdB Al-Halak - Im Landkreis Freyung-Grafenau haben bisher 17 Personen das Chancenaufenthaltsrecht beantragt
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Bundesrepublik das Chancen-Aufenthaltsrecht. Es soll zugewanderten Menschen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, den Weg von der Duldung zu einem sicheren Aufenthaltsstatus ebnen. Im Landkreis Freyung-Grafenau haben bisher 17 Personen einen entsprechenden Antrag gestellt, erfuhr Bundestagsabgeordneter Muhanad Al-Halak vor kurzem bei einem Gespräch im Landratsamt Freyung-Grafenau. Christina Schuster, Leiterin der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer- und Verkehrswesen, sowie Sachgebietsleiterin Doreen Wilhelm, schilderten dem Politiker aus Grafenau, der im Bundestag für die FDP-Fraktion zum Chancen-Aufenthaltsrecht geredet hatte, den Ablauf des Verfahrens in der Praxis. Die Erfahrungen daraus werde er in den Innenausschuss des Bundestages einbringen, bei dem er Berichterstatter für Integration sei, versprach Al-Halak.
Anträge auf das Chancen-Aufenthaltsrecht können formlos schriftlich gestellt werden; ein Extra-Formular gibt es nicht, erfuhr der Abgeordnete bei dem Termin. Frau Schuster und Frau Wilhelm erklärten auch, dass die Überprüfung Zeit dauere: „Wir müssen die Leute vorladen, sie beraten, bei den Sicherheitsbehörden klären, dass es sich um keine Straftäter handelt.“ Wichtig sei, den Betroffenen zu vermitteln, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe sei, das 18 Monate lang gelte und nicht verlängert werden könne. Die Zeit müssten sie nutzen, um verschiedene Vorsetzungen für ein anschließendes Bleiberecht zu erfüllen: Arbeit suchen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, Deutschkenntnisse auf dem Level A2 – grundlegende Kenntnisse – erwerben, eine Ausbildung beginnen, Integrationskurse besuchen und Pässe für die Identitätsklärung besorgen.

MdB Muhanad Al-Halak und Abteilungsleiterin Christina Schuster besprechen das Merkblatt mit Hinweisen zum Chancenaufenthaltsrecht.
Muhanad Al-Halak wertete das Chancen-Aufenthaltsrecht als großen Schritt nach vorne in der Flüchtlingspolitik. „Wir geben Menschen eine Chance, die sich anstrengen! Wer dagegen Straftaten begeht, täuscht und trickst, wird konsequent abgeschoben“, betonte er. Vom Chancen-Aufenthaltsrecht könnten unter anderem auch Personen aus afrikanischen Ländern profitieren, die 2015 und 2016 gekommen sind und nicht arbeiten durften, weil für sie keine Chance bestand, jemals ein Bleiberecht zu bekommen. Der nächste Schritt in der veränderten Flüchtlingspolitik sei ab Mitte des Jahres ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild und die Familienzusammenführung als drittes Paket. Für diese Aufgaben solle eine unabhängige Behörde geschaffen werden, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entlaste.
„Wo müsste der Bund nachbessern?“, wollte der Abgeordnete von den beiden Gesprächspartnerinnen wissen. Als Antwort schilderten Frau Schuster und Frau Wilhelm die schwierige Situation, die vielen geflüchteten Menschen unterzubringen. Auch im Landkreis Freyung-Grafenau seien die Gemeinschafts- und die dezentralen Unterkünfte fast voll; man suche händeringend nach neuen Möglichkeiten. In Oberbayern würden bereits wieder Turnhallen belegt. Die Zahl der Migranten, die einen Fluchthintergrund haben, gab Doreen Wilhelm mit 1.682 (Stand März 2023) an, davon seien 710 Ukrainerinnen und Ukrainer. „Es waren schon 900“, berichtete die Sachgebietsleiterin. Ihr Fazit und das ihrer Kollegin: „Seit 2015 hat sich viel verändert. Die zahlreichen Rechtsänderungen einhergehend mit umfassenden Vollzugshinweisen erfordern neben der konkreten Umsetzung oftmals auch einen hohen organisatorischen und personellen Aufwand. Die Arbeit der Ausländerbehörden ist zunehmend abhängig von den Krisen und Kriegen dieser Zeit, wie man am aktuellen Beispiel der Ukraine sehen kann.“ Die Botschaft an die Menschen, die Anträge abgegeben haben und auf Antwort warten: „Sie müssen Geduld haben!“

MdB Muhanad Al-Halak Wahlkreisbüro