Betrunkener schießt mit Soft-Air-Waffe auf spielende Kinder
Bei einer Wohnungsdurchsuchung des Schützen stellten die Beamten fest, dass er zum einen mit rund 1,5 Promille erheblich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand, zum anderen konnte die Soft-Air-Waffe aufgefunden und sichergestellt werden.
Weiterhin hatte der Mann noch ein nach dem Waffengesetz verbotenes Messer in seiner Wohnung. Auch dieses nahmen die Beamten in amtliche Verwahrung.
Medienkontakt Polizeiinspektion Landshut: Pressebeauftragter Stefan Scheibenzuber, PHK
Tel.: 0871/9252-3333
Veröffentlicht: 23.05.2016, 12.37 Uhr
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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