Halloween steht vor der Tür – Polizeipräsidium Niederbayern gibt Hinweise
Halloween ist kein Freibrief für Straftaten. Strafbare Handlungen werden auch in der Halloween-Nacht nicht geduldet und von den niederbayerischen Polizeidienststellen konsequent verfolgt. Auch wer bei einem strafbaren „Streich“ nur dabei war, kann wegen einer gemeinschaftlich begangenen Straftat belangt werden. Für ein Vergehen der Sachbeschädigung beispielsweise sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Darüber hinaus sind die Kosten für den entstandenen Schaden aufzubringen. Das betrifft dann auch Kinder unter 14 Jahren, die zwar noch nicht schuldfähig sind, aber dennoch für die Wiedergutmachung entstandener Schäden zur Verantwortung gezogen werden können.
Das Polizeipräsidium Niederbayern richtet sich mit Rat und Bitte an die Eltern und Sorgeberechtigten:
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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