Zurückliegende Bedrohung mit Bezug zur Universität Passau geklärt
Die Staatanwaltschaft Passau hat ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eröffnet. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor.
Die Kripo Passau befasst sich im Laufe der weiteren Ermittlung mit der Auswertung der sichergestellten Datenträger. Ob den zwei jungen Männern noch weitere strafrechtlich relevante Handlungen nachgewiesen werden können, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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