Schwerverkehrskontrollen der Verkehrspolizeiinspektion Deggendorf am 28.05.2020

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02.06.2020 14:00 Uhr
Straubing
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Am Donnerstag überwachte die Verkehrspolizei Deggendorf verstärkt den Schwerverkehr auf der A3.

Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe und der technischen Verkehrsüberwachung der Verkehrspolizei Deggendorf kontrollierten zusammen mit dem Operativen Ergänzungsdienst 73 Schwerverkehrsfahrzeuge. Die Kontrolle der Fahrzeuge bestätigte den Verdacht der Polizei: Bei vielen dieser Transporte, nämlich 56 an der Zahl, mussten Beanstandungen ausgesprochen, bzw. die Weiterfahrt untersagt werden.

Gefahrgut

Erhebliche Defizite wurden im Bereich der Gefahrgutbeförderung festgestellt. So lag hier das Hauptproblem bei den fehlenden Ausrüstungsgegenständen, welche ein Gefahrguttransport zum Bekämpfen von Gefahren zusätzlich mitführen muss. Spezielle Handschuhe für den Fahrer, Schaufeln zum Eindämmen von ausgetretenem Gefahrgut und Kanalabdeckungen zum Schutz der Umwelt waren die Hauptdefizite der Fahrzeugführer.
So musste auch bei einem 44jährigen türkischen Fahrer durch Beamte des Gefahrgutkontrolltrupps des Polizeipräsidiums Niederbayern die Weiterfahrt wegen fehlender Ladungssicherung untersagt werden. Der türkische Fahrer hatte in Düsseldorf 23 Tonnen Gefahrgut geladen und wollte dieses in die Türkei/Istanbul transportieren. Bereits bei der Beladung wurde durch die verladende Firma nicht genügend Augenmerk auf die Ladungssicherung gerichtet. Es wurden Giftfässer und IBC´s mit umweltgefährdenden Stoffen verladen. Spätestens vor der Abfahrt hätte der Lkw-Fahrer jedoch für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sorgen müssen. Das Schlimme: der Fahrer führte ausreichend Ladungssicherungsmittel mit! So muss nun gegen den Fahrer und den verantwortlichen Verlader ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden; beide haben mit einem Bußgeld in 3stelliger Höhe zu rechnen.

Abfall:

Auch viele Abfalltransporte, wie man sie tagtäglich auf der A3 sieht, wurden in Augenschein genommen. So konnte ein 41jähriger Rumäne seine Fahrt mit seinem Sattelzug - beladen mit 25 Tonnen Aluminium-Abfall - nach Rumänien erst fortsetzen, nachdem auch seine speziellen Abfallpapiere, welche er zusätzlich zu seinen Beförderungspapieren mitführen muss, mit richtigem Inhalt ausgefüllt waren. Diese speziellen Daten sind nach dem Abfallverbringungsgesetz extrem wichtig und zeigen bei der Kontrolle auf, ob es sich um einen legalen Abfalltransport handelt. Auch in diesem Fall wird die Verkehrspolizei mehrere Verantwortliche zur Kasse bitten müssen.

Straßenverkehrsordnung:

Gemäß der Straßenverkehrsordnung muss auch der Lkw-Fahrer auf der Autobahn einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden - mindestens aber 50m - einhalten. Dass dies allerdings nicht immer eingehalten wird und sich daraus schwere Auffahrunfälle ergeben können, zeigte das Messergebnis: 23 Lkw Fahrer mussten aufgrund zu geringen Abstandes beanstandet werden; zum Teil mit Abständen von nur 15 Metern zum Vordermann. Diese Lkw- Fahrer konnten mittels Polizeifahrzeugen an die Kontrollstelle gelotst und dort einer eingehenden ganzheitlichen Kontrolle unterzogen werden. Jeder dieser Fahrer durfte ein Bußgeld in dreistelliger Höhe hinterlegen und danach mit entsprechender Belehrung seine Fahrt fortsetzen.

Technik/Sozialvorschriften

Besonders in zwei Fällen mussten sich die Lkw-Fahrer unangenehme Fragen der Beamten gefallen lassen.
Bei der Kontrolle des digitalen Kontrollgerätes zum Aufzeichnen der Lenk- und Ruhezeiten wurde bei einem 43jährigen Bulgaren festgestellt, dass die notwendige Unternehmeranmeldung am Kontrollgerät und auch der regelmäßige Unternehmerdownload nicht durchgeführt worden waren. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesamt für Güterverkehr musste hier der Lkw-Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2000 EUR hinterlegen, ehe er seine Fahrt wieder fortsetzen konnte.
Kurze Zeit darauf wurde ein 56jähriger Ungar mit seinem Sattelzug in die Kontrollstelle geleitet. Bei näherer Betrachtung des Kontrollgerätes wurde eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 23km/h und ebenfalls wieder das Fehlen der Unternehmeranmeldung am Kontrollgerät festgestellt. Dem Ganzen noch nicht genug, fielen den Beamten die aufleuchtenden Warnlampen der Abgasanlage an der Instrumententafel auf. Mittels technischer Kontrolle wurde festgestellt, dass hier das Abgassystem mit der AdBlue-Anlage nicht richtig arbeitete. Dies bedeutet, dass der Lkw nicht die geforderten Abgaswerte einhält und dreckige Luft ausstößt. Da der Verdacht auf eine Manipulation an der Abgasanlage / AdBlue-Anlage bestand, wurde der Lkw in eine Fachwerkstatt zur näheren Diagnose verbracht. Der Manipulationsverdacht konnte sich nicht weiter erhärten; die AdBlue Anlage war schon in die Jahre gekommen und funktionierte aufgrund technischen Versagens nicht mehr einwandfrei. Da es sich jedoch um einen erheblichen technischen Mangel handelte, durfte der Fahrer seine Fahrt erst fortsetzen, nachdem die Abgasanlage repariert worden war. Nach Entrichtung des Bußgeldes für seine Geschwindigkeitsüberschreitung und der fehlenden Kontrollgeräteanmeldung konnte der ungarische Fahrer seine Fahrt nun mit einem „sauberen Lkw“ fortsetzen.

Fazit der VPI:

Tägliche Kontrollen des Schwerverkehrs sind Kernaufgabe der Verkehrspolizei Deggendorf. Sie dienen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer und wie sich im Falle der nicht funktionsfähigen AdBlue-Anlage zeigte, auch der Umwelt. Gerade den Bereich der Emissionen, hervorgerufen beispielswiese durch mangelhafte Abgasreinigung oder lärmende Fahrzeuge, werden wir im Rahmen ganzheitlicher Kontrollen künftig weiter überwachen.

Polizeipräsidium NiederbayernPolizeipräsidium NiederbayernStraubing


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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