Bombendrohungen auf Schulen und Polizeidienststelle – Drei Jugendliche im Visier der Ermittler – Kommunikationsgeräte sichergestellt

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15.05.2020 14:00 Uhr
Straubing
FREYUNG/WALDKIRCHEN, LKR. FREYUNG-GRAFENAU UND HAUZENBERG, LKR. PASSAU: Bombendrohungen über Social Media Plattformen beschäftigen seit gestern Nachmittag Staatsanwaltschaft Passau und mehrere niederbayerische Polizeidienststellen. Unter Federführung der Polizeiinspektion Freyung wurden in einem größeren Polizeieinsatz umgehend gefahrenabwehrende Sofortmaßnahmen an den Schulen und einem Polizeigebäude in die Wege geleitet. Erste Spuren führten zu drei Schülerinnen, die aktuell im Visier der Ermittler stehen. Mit Hochdruck arbeiten sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch Schutz- und Kriminalpolizei, an der Aufklärung des Falles.

Über Notruf wurde gestern Nachmittag die Einsatzzentrale des Straubinger Polizeipräsidiums über eine Bombendrohung, die in sozialen Netzwerken zu lesen war, informiert. Bei den bedrohten Objekten sollte es sich um die Mittelschule in Waldkirchen und die Förderschule in Hauzenberg, sowie die Polizeidienststelle in Freyung handeln.

Sofort nach Bekanntwerden der Drohungen wurden unter Einsatzleitung der Polizeiinspektion Freyung die betroffenen Schulen angefahren und überprüft.
Mit den jeweiligen Schulleitungen wurde Kontakt aufgenommen. Zum Zeitpunkt der Überprüfungen waren keine Schülerinnen und Schüler in den Schulen zugegen.
Des Weiteren wurden für die bedrohte Polizeidienststelle in Freyung entsprechende Eigensicherungsmaßnahmen in die Wege geleitet.
Alle in diesem Zusammenhang stehenden Überprüfungen an den Objekten verliefen ohne Auffälligkeiten. Insgesamt waren rund 30 Beamtinnen und Beamte mehrerer niederbayerischer Polizeidienststellen in den Einsatz eingebunden.
Auch heute Morgen wurden an der Förderschule in Hauzenberg entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen. An der Mittelschule in Waldkirchen fand heute ohnehin kein Unterricht statt.

Die Ermittlungen hinsichtlich der Absender der Drohungen im Internet laufen seit gestern auf Hochtouren. In enger Absprache mit der Passauer Staatsanwaltschaft sind die Kollegen der PI Freyung mit Unterstützung des Fachkommissariats der Kripo Passau intensiv damit beschäftigt, Tatverdächtige ausfindig und dingfest zu machen.

Ein erste Spur führte bereits gestern zu drei Schülerinnen, die bereits in der Vergangenheit im Bereich „Cybermobbing“ polizeiliche Bekanntheit erlangten. Es handelt sich bei den Jugendlichen um eine 14- und eine 15-Jährige aus dem Landkreis Freyung-Grafenau, sowie eine weitere 15-Jährige aus dem nördlichen Landkreis Passau.

Die Jugendlichen wurden bereits gestern mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Passau wurden Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt und mehrere Kommunikationsgeräte sichergestellt. Die Auswertung dieser Hardware dauert an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Jugendlichen ihren Eltern übergeben.

Ob und inwieweit die drei Schülerinnen als Verfasser der Drohungen verantwortlich sind und ob es zwischen den vorstehend genannten zurückliegenden Ermittlungen und dem aktuellen Fall einen Zusammenhang gibt, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Ebenso werden die Fragen nach der Motivlage und die dazugehörigen Tathandlungen die Ermittler beschäftigen.
Im hier vorliegenden Fall wird unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 Strafgesetzbuch) ermittelt.

Zur Aufklärung der Tat wird unter Tel. 08551/9607-0 um Zeugenhinweise an die Polizeiinspektion Freyung gebeten. Wer sachdienliche Angaben machen kann, die zur Aufklärung des Falles dienen, soll sich mit den Ermittlern in Verbindung setzen.

Schon in der Vergangenheit beschäftigten Bombendrohungen die Niederbayerische Polizei. Neben umfassenden Einsatzmaßnahmen können solche Drohungen auch einen unmittelbaren Einfluss auf viele Geschäftsabläufe haben und letztlich das öffentliche Leben in erheblichem Maß beeinträchtigen. Aus diesem Grund weisen Staatsanwaltschaft und Polizei ausdrücklich darauf hin, dass eine Bombendrohung kein Spaß oder "willkommene Action" ist.

Durch die Polizei sind in solchen Fällen immer umfassende Einsatzmaßnahmen erforderlich. Das Strafgesetzbuch sieht dafür unter dem § 126 "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten" empfindliche Strafen vor, die durch die Staatsanwaltschaften auch so mit Nachdruck verfolgt werden. Das StGB sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für einen überführten Täter vor.
Bei Ermittlung eines Täters prüft die Polizei natürlich auch, ob die entstandenen Einsatzkosten dem Verursacher auferlegt werden können; schnell sind hier einige tausend Euro beisammen.

Polizeipräsidium NiederbayernStraubing


Quellenangaben

Polizeipräsidium Niederbayern

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