Faschingszeit – verstärkte Präsenz und Polizeikontrollen in der „närrischen Zeit“
Aus diesem Grund werden gerade in dieser Zeit wieder verstärkt Streifen unterwegs sein, die für Ihre Sicherheit sorgen.
Auch in diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Kontrollen wieder auf den Themen Veranstaltungsschutz, Überwachung des Straßenverkehrs und der Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass leider immer wieder Jugendliche mit erheblichen Promillewerten in Kliniken eingeliefert werden bzw. Feiernde sich alkoholisiert oder auch unter Drogeneinfluss hinters Steuer setzen.
Für einen wirksamen Jugendschutz ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen: So sollten die Veranstalter genau darauf achten, welche Getränke an die Jugendlichen ausgeschenkt werden (siehe Link). Ebenso wird an die Erziehungsberechtigten appelliert, mit ihren Kindern über einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu sprechen.
Um die Bürger vor "schmerzhaften" Überraschungen zu schützen, rät die Polizei den Besuchern von Faschingsveranstaltungen eindringlich, den Nachhauseweg bereits schon im Vorfeld zu planen: Das Bilden von Fahrgemeinschaften, mit Festlegung eines nüchternen Fahrers, hat sich bestens bewährt. Ebenso sinnvoll ist das letztlich kostengünstigere Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Taxi.
Kritisch hingegen wird seitens der Polizei der vermeintlich gute Vorsatz gesehen, vor Fahrtantritt noch ein paar Stunden im Auto zu schlafen. Hier wird irrtümlicherweise oftmals angenommen, dass man schnell wieder voll fahrtüchtig sei. Nachdem sich aber der Alkoholgehalt im Blut nur sehr langsam abbaut, reichen ein paar Stunden "Pause" meist nicht aus.
Leider ereignen sich oftmals auch schwerwiegende Unfälle im Zusammenhang mit dem Betrieb von "Umzugswagen", die nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung genügen und die auch abseits gesperrter Umzugsstrecken genutzt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen, wird die Polizei zur Verhinderung von schweren Unfällen und zur Feststellung alkoholisierter Teilnehmer auf den Fahrzeugen stichpunktartige Kontrollen durchführen.
So stürzte letztes Jahr (16.02.19) bei einem Faschingsumzug in Teugn, Lkr. Kelheim, ein stark alkoholisierter junger Mann vom Geländer eines Anhängers mehrere Meter in die Tiefe und wurde dabei schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert.
Sofern die entsprechenden Rahmenbedingungen beachtet werden hat auch ihre Niederbayerische Polizei keine Einwände gegen ein ausgelassenes und vor allem friedliches Faschingstreiben!
Polizeipräsidium NiederbayernStraubingQuellenangaben
Polizeipräsidium Niederbayern
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